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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 10

27/05/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Falscher und echter Mehltau

In der Region Leytron (Ravanay) und Fully (Branson und Châtaigner) wurden Ölflecken des falschen Mehltaus entdeckt. Die Infektionen sind zwischen dem 10. und 14. Mai aufgetreten.

Obwohl das Wetter in den nächsten Tagen voraussichtlich trocken und windig sein wird, ist es unerlässlich, für einen umfassenden Schutz mit einem Intervall von maximal 10-12 Tagen zu behandeln und bei der Anwendung besondere Vorsicht walten zu lassen. Für die Reben beginnt momentan eine Phase, in der sie besonders anfällig für echten und falschen Mehltau sind. Netzschwefel ist in einer Dosis von 0.4 % anzuwenden, d. h. 3.2 bis 4 kg/ha vor Blühbeginn, 4.8 kg/ha zur Blüte und 6.4 kg/ha nach der Blüte.

Wenn Sie keine Syntheseprodukte einsetzen, sollten Sie die Behandlung nach 20-30 mm Regen wiederholen und/oder den Pflanzenschutz vor den nächsten Regenfällen, spätestens aber 8-10 Tage nach der vorangehenden Behandlung, erneuern.

Falls Sie auf tiefwirkende oder systemische Mittel zurückgegriffen haben, hat der Niederschlag weniger Einfluss. Wir empfehlen nichtsdestotrotz, über den Zeitraum, in dem die Pflanzen sehr anfällig auf Krankheiten sind (Blüte bis Traubenschluss), einen Abstand von maximal 12-14 Tage zwischen den Anwendungen einzuhalten.

Bei nachgewiesenem Befall mit echtem Mehltau ist eine Anwendung mit Schwefel in Pulverform wirksam (25 kg/ha), vorausgesetzt, die Temperaturen liegen über 25°C, die Lichtverhältnisse sind gut und es gibt keine abendlichen Gewitter.

Bei einer Bewässerung durch Beregnung muss zwei bis drei Tage danach gegen Krankheiten gespritzt werden.


Kantonales Weinbauamt