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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 09

13/05/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Kampf gegen invasive Pflanzen

Die Gruppe «Neophyten» mit Mitgliedern aus verschiedenen Departementen hat in ihrem Aktionsplan 2020 beschlossen, gegen vier schädliche und gebietsfremde Problempflanzen im Kantonsgebiet vorzugehen. Von diesen Neophyten verhindern insbesondere der Götterbaum, das glatte Zackenschötchen und das sich rasant ausbreitende einjährige Berufkraut eine normale landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Fläche.

Wenn die Ausrottung dieser Problempflanzen erreicht werden soll, ist es essentiell, diese fortwährend zu bekämpfen. Wir danken deshalb allen, die sich für deren Eliminierung einsetzen! Sie finden die entsprechenden Beschreibungen der Pflanzen und die Bekämpfungsmöglichkeiten unter folgendem Link: https://www.vs.ch/web/sca/plantes-envahissantes

Falscher und echter Mehltau

Die Niederschläge dieser Woche wurden begleitet von relativ frischen Temperaturen, was zu einer Verlangsamung der Keimung des falschen Mehltaus führte. Die wiederum schwächte die Entwicklung von Sekundärinfektionen ab. In diesem Stadium bleibt das Risiko für eine Infektion mit falschem Mehltau gering. Die Parzellen, die um den 8. Mai behandelt wurden, gelten für mindestens 10 Tage als geschützt. Bei noch unbehandelten Reben sollte eine Behandlung vor den ersten Risiken für Sekundärinfektionen vorgenommen werden. Lokale Informationen dazu finden Sie unter www.agrometeo.ch.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Behandlung gegen den echten Mehltau nötig ist, können Sie sich an folgenden Grundsatz halten: die Bekämpfung des echten Mehltaus kann auf wenig anfälligen Parzellen im Stadium «10 entfaltete Blätter» beginnen.

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns unverzüglich jede Beobachtung von Ölflecken des falschen Mehltaus oder erste Anzeichen von echtem Mehltau melden.


Kantonales Weinbauamt