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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 07

29/04/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Falscher Mehltau

Die Niederschläge dieser Woche (Vorhersage bis zum 3. Mai) verursachen keine Primärinfektionen. Daher sind Behandlungen gegen falschen Mehltau nach diesen Niederschlägen unnötig.

Die als vorbereitender Regen bezeichneten Niederschläge müssen langanhaltend sein und den Boden lange genug benetzen, um die Reifung der Oosporen auszulösen. Eine Primärinfektion findet erst nach einer neuen Regenfront statt. Die erste Behandlung gegen den falschen Mehltau wird ca. eine Woche nach Auftreten der Primärinfektion vorgenommen (80 % der Inkubationszeit).

Das Modell von Agrometeo hat auf Grund der mit der Rebenentwicklung korrelierten Temperatursumme für alle Regionen ein Datum für die Keimung von Oosporen angegeben. Die vergangenen trockenen Wochen verlangsamten jedoch die Entwicklung des Pilzes, der starke Regenfälle benötigt, um sich zu entwickeln und zu einer Infektion der Rebe zu führen.  

Echter Mehltau

Das Risiko einer Infektion mit dem echten Mehltau bleibt für Reben, welche das Stadium von 5-6 entfalteten Blättern noch nicht erreicht haben, gering. Bei solchen Parzellen sollte die erste Behandlung herausgeschoben werden.

Der Pilz benötigt erhebliche Niederschläge um Infektionen hervorzurufen. Nach den Regenfällen dieser Woche (Vorhersage bis zum 3. Mai) kann auf anfälligen Parzellen (= im Sommer regelmässig beobachtete Symptome von echtem Mehltau auf Trauben), die das Stadium von 5-6 entfalteten Blättern erreicht haben, sowie auf nicht sehr anfälligen Parzellen (jedes Jahr bei der Reife gesund), die das Stadium von 10 entfalteten Blättern erreicht haben, eine erste Behandlung mit Schwefel (1 bis 2 kg/ha) durchgeführt werden.

Milben

Zur Zeit kann eine Milben-Kontrolle durchgeführt werden (Raubmilben, rote Spinnmilben und Kräuselmilben). Wir empfehlen Ihnen, insbesondere junge Rebstöcke zu kontrollieren (2. und 3. Blatt anfälliger Rebsorten wie Sylvaner, Amigne, Ermitage, Heida, Galotta..).

Eine Behandlung drängt sich jedoch nur auf, wenn Sie einen Wachstumsstopp wegen der Kräuselmilbe feststellen oder wenn auf mehr als 60 % der kontrollierten Blätter Spinnmilben vorhanden sind, mit einer proportional geringeren Anzahl Raubmilben.

 

Kantonales Weinbauamt