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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 03

25/03/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Informationen zum Coronavirus

Auch in der Landwirtschaft müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eingehalten werden. Deshalb müssen die Arbeiten dementsprechend organisiert werden. Social Distancing und die Hygienenormen sind bei den Arbeiten, Pausen und auch der Verschiebung auf die Parzellen unbedingt anzuwenden. Versammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum sind untersagt. Im Umgang mit gefährdeten Personen (Alter, Gesundheitszustand) ist besondere Vorsicht geboten. Die Massnahmen können je nach Entwicklung der Lage angepasst werden. Der Kanton Wallis hat diesbezüglich eine Hotline eingerichtet (058 433 01 44), ebenso wie das BAG (058 463 00 00). Hilfreiche Informationen finden Sie auch auf den Websites des Kantons Wallis, des BAG, des Bundesamts für Landwirtschaft, des Schweizer Bauernverbands und des Schweizer Obstverbands.

Aufgrund der Pandemie müssen verschiedene Kontrollen und Arbeiten angepasst oder vertagt werden.

  • Das Anbringen von Dispensern für die Verwirrungstechnik kann durchgeführt werden, sofern die vom BAG empfohlenen Massnahmen befolgt werden. Abstandsregeln und Hygienenormen sind insbesondere beim Verteilen und Anbringen der Dispenser zu befolgen, aber auch während der Verschiebung auf die Parzellen.
  • Die Kontrollen der Spritzgeräte werden verschoben. Das neue Datum wird zu gegebener Zeit mitgeteilt. Die Anmeldungen bleiben gültig.

 

Weinbau

Austriebsspritzung

Lohnt sich eine Austriebsspritzung?

Diese Frage kann nicht einfach mit einem Ja oder Nein beantwortet werden, da sich der Schädlingsbefall von einem Rebberg zum andern unterscheidet. Für einige Schädlinge bildet eine Kontrolle kurz vor dem Austrieb eine gute Entscheidungsgrundlage (Rhombenspanner, Eulenraupen), für andere entscheidet man sich aufgrund der letztjährigen Situation (Kräusel- und Pockenmilbe).

Hier einige Hinweise, bei der Frage ob und welche Mittel eingesetzt werden sollten.

Eulenraupen und Rhombenspanner (ausgefressene Knospen)

Ab Knospenschwellen bis zum Grünpunktstadium fressen die Eulenraupen und Rhombenspanner die Knospen aus und zerstören sie. Der Druck der Eulenraupen war letztes Jahr im Zentralwallis ziemlich niedrig. Kontrollieren Sie in jedem Fall sorgfältig die betroffenen Parzellen (10 x 10 Rebstöcke) und behandeln Sie diese ab Überschreiten der Toleranzschwelle von 3 % ausgefressenen Knospen.

Kräuselmilbe (verzögerter Austrieb oder nicht austreibende Knospen, Kümmertriebe, verkürzte Internodien und Zickzackwuchs, …)

Dieser Schädling versteckt sich in Knospen und jungen Blättern; er verzögert durch seine Saugtätigkeit das Wachstum der Rebe. Wir empfehlen eine Austriebsspritzung bei sämtlichen Reben, bei welchen 2019 Schäden festgestellt wurden. Jungreben sind empfindlicher als ältere Anlagen. Gewisse Sorten sind anfälliger als andere (Heida, Galotta, Sylvaner, Merlot, Amigne…).

Bei den übrigen Reben überwachen Sie weiterhin den Austrieb und behandeln Sie diese bei Bedarf mit einem Akarizid.

Ein Prognosemodell erstellt unter www.agrometeo.ch Grafiken der prognostizierten Zeitfenster für die Austriebsspritzung gegen die Kräuselmilbe.

Pockenmilbe (pockenartige Aufwölbungen auf der Blattoberseite mit weisslichem Filz auf der Blattunterseite)

Das Schadbild ist sehr eindeutig. Nur ein sehr starker Befall (mehr als 75% betroffene Stöcke im Vorjahr) ist schädlich und erfordert eine Bekämpfung.

Schildläuse (4-6 mm braune Schildchen auf dem Holz)

Im Sommer verrät die Anwesenheit von Ameisen, die vom ausgeschiedenen Honigtau angezogen werden, den Schädling. Durch das Saugen der Schildläuse kann die Rebe geschwächt werden.

Bemerkungen

  • Eine gute Wirkung wird nur durch ein vollständiges Benetzen des Weinstocks erreicht (mindestens 800 l/ha)
  • Nicht mit „Unkrautmitteln“ (Herbiziden) mischen
  • Anwendungszeitpunkt für Netzschwefel: Anschwellen der Knospen
  • Anwendungszeitpunkt für andere Mittel: Anschwellen der Knospen oder kurz nach Austrieb

Für andere Schädlinge oder Krankheiten nützt diese Austriebsspritzung nichts oder ist gar nicht nötig. Was nicht nützt, schadet.

Düngung

Die Bedürfnisse der Rebe nach Düngemittel (Normen) beläuft sich auf 50 kg/ha für Stickstoff (N), 25 kg/ha für Phosphor (P), 75 kg/ha für Kalium (K) und 25 kg/ha für Magnesium (Mg). Für P, K und Mg sind die Mengen entsprechend den Bodenanalysewerten anzupassen. Beim Stickstoff sollte die Anwendung auf den Wuchs der Rebe angepasst sein, die maximale Menge beträgt dabei 50 kg/ha.

Aufgrund möglichen Stickstoffverlusten durch Auswaschen, ist davon abzuraten zu früh mit der Düngung zu beginnen. Unter normalen Bedingungen soll eine Stickstoffdüngung mit Ammonsalpeter im 3. bis 5. Blattstadium kurz vor dem grössten Bedarf ausgebracht werden.

Zur Erinnerung, es ist verboten den Dünger (mineralisch und organisch) innerhalb der Schutzzone von 3 Meter zu Oberflächengewässern auszubringen (Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV)).

 

KANTONALES WEINBAUAMT