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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 02

11/03/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Das neue Pflanzenschutzmittelverzeichnis 2020 ist erschienen. Dieses enthält zusätzliche Informationen bezüglich Vorsichtsmassnahmen, die es beim Umgang und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten gibt, sowie ein Tabelle mit den Distanzvorschriften im Zusammenhang mit dem Biotop- und Gewässerschutz. Das Verzeichnis kann im Internet unter folgendem Link bestellt werden: www.revuevitiarbohorti.ch.

Die Zulassung und die Aufbrauchsfrist von gewissen kommerziellen Produkten laufen dieses Jahr ab. Das Pflanzenschutzmittelverzeichnis und IhreLieferanten geben Ihnen Auskunft, welche Produkte genau betroffen sind.

Ausserdem werden gewisse Wirkstoffe neu beurteilt, was Auswirkungen auf deren Zulassung haben kann. Die Liste mit den betroffenen Substanzen kann unter www.blw.admin.ch nachgeschlagen werden.

Drosophila suzukii

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat mit Allgemeinverfügung vom 4. Februar 2020, (www.blw.admin.ch> nachhaltigeProduktion>Pflanzenschutzmittel>zugelassenePflanzenschutzmittel>Notfallzulassung), befristet bis zum 31. Oktober 2020 den Einsatz von folgenden Produkten für die Bekämpfung von Drosophila suzukii unter gewissen Auflagen bewilligt: Audienz, BIOHOP AudiENZ, Gazelle SG, Basudin SG, Barritus Rex, Oryx Prro, Surround et Nekagard 2.

Herbizide

Um die Oberflächengewässer in der Nähe der Reben effizient zu schützen, dürfen keine Herbizide und andere Pflanzenxchutzmitteln entlang von Oberflächengewässern auf einer Mindestbreite von 3 m eingesetzt werden! Im Rahmen der ÖLN muss eine begrünte Pufferzone von 3 m Breite entlang des Oberflächengewässers angelegt werden. Auf diesem Band dürfen weder Pflanzenschutz- noch Düngemittel eingesetzt werden. Es ist verboten Bodenherbizide innerhalb des Abstands von 3 bis 6 m zu Gewässern auszubringen. In dieser Zone ist jedoch eine Behandlung von einzelnen Stöcken mit Blattherbiziden erlaubt. Bei einem ersten Verstoss (fehlende Pufferstreifen entlang von Gewässern können die Direktzahlungen um bis zu CHF 2‘000.00 gekürzt werden.

Ferner sollte eine herbizidfreie Zone von mindestens 50 cm Breite zu Weg- und Strassenrändern eingehalten werden, um ein Versickern der Pflanzenschutzmittel ins Abwassersystem zu vermeiden. Um diese Zone einfacher unterhalten zu können, sollten keine Reben oder Drahtrahmenanlagen (Pfähle, Ankervorrichtungen…) in ihr vorzufinden sein.

Im Rahmen der ÖLN ist es verboten, Herbizide auf der gesamten Fläche auszubringen. Eine Ausnahme kann in folgenden Situationen gewährt werden: trockene Gebiete, tiefgründige Anlagen, Junganlagen, enge Bepflanzungen und nicht mechanisierbare Parzellen.

Vermeiden Sie jeglichen Kontakt der Spritzbrühe mit den Knospen der Rebstöcke, insbesondere bei Glyphosatmischungen. Nach Gebrauch muss das gesamte Spritzmaterial (Schläuche, Fass) mit Seife gereinigt und anschliessend gründlich mit Wasser abgespült werden.

Ein verantwortungsbewusstes Verhalten jedes Winzers trägt dazu bei, den Einsatz von Herbiziden in Situationen, wo er benötigt wird, langfristig zu sichern.

Bodenherbizide

Es ist anzumerken, dass die meisten Bodenherbizide weder vor dem vierten Standjahr noch vor einer Rodung angewendet werden dürfen, mit Ausnahme von Surflan und Citadel. Bodenherbizide wirken am besten, wenn die Spritzung auf einem feuchten Boden oder kurz vor einem Regenguss erfolgt. Im Falle von leichten durchlässigen Böden wird empfohlen, so kleine Mengen wie möglich anzuwenden, um phytotoxische Auswirkungen auf die Rebe zu vermeiden.

Das Mischen eines Blattherbizides mit einem Bodenherbizid ist nur dann nützlich, wenn zum Zeitpunkt der Anwendung unerwünschte Unkräuter auf der Parzelle vorhanden sind. Kommen aber vor allem einjährige niedrige Pflanzen vor, die bei der ersten sommerlichen Hitze verdorren, kann der Einsatz eines Bodenherbizides vollkommen ausreichen.

Das Herbizid « Pledge » muss spätestens 3 Wochen vor dem Austrieb der Rebe eingesetzt werden. Aufgrund phytotoxischen Risiken ist das Produkt nicht einzusetzen, falls sich die untersten Knospen weniger als 40 cm vom Boden entfernt befinden.

Die Parzelle so gestalten, um den Einsatz von Herbiziden zu senken

Um den Einsatz von Herbiziden im Unterstockbereich einzuschränken oder ganz darauf zu verzichten, sollten bei der Anlage von Rebbergen gewisse Punkte beachtet werden:

  • einen genügend grossen Reihenabstand (minimum 1.30 m) einzuplanen, damit ein Einsatz von Raupen-fahrzeugen oder kleinen Maschinen möglich ist;
  • eine Rebstockhöhe von mindestens 70 cm erleichtert die Begrünung;
  • ein Abstand von mindestens 80 cm zwischen den Rebstöcken erleichtert den Einsatz von Unterstock-bearbeitungsgeräten;
  • ebenfalls sollten Wendefläche entsprechend gestaltet und die Zufahrt zu den Parzellen verbessert werden.


KANTONALES WEINBAUAMT