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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 21

23/10/2019 | Dienststelle für Landwirtschaft

Bodenanalyse Weinbau

Denken Sie daran, die Gültigkeit Ihrer Bodenanalysen zu überprüfen. Diese müssen im Intervall von max. 10 Jahren erneuert werden, im Rahmen der ÖLN-Anforderungen und des Zertifikat Vitiswiss. Analysen die vor Herbst 2010 durchgeführt wurden, sind folglich zu erneuern. Die Proben können ab Ende des Wachstums der betreffenden Kultur sowie während der gesamten Ruheperiode entnommen werden.

Die Erstuntersuchung hat vor jedem Ausreissen (Erneuerung oder Neubepflanzung) zu erfolgen. Sie erlaubt unter anderem die Bestimmung der Grunddüngung und die Auswahl der Unterlage.

Die periodische Analyse gibt Auskunft über die Nährstoffgehalte einer Parzelle. Die Analyse muss maximal alle 10 Jahre erneuert werden, respektive alle 4 bis 6 Jahre bei vorhandenem Ungleichgewicht, Mangelerscheinigungen oder sonstigem Nährstoffstörungen.

Um die Bodenentnahmen auszuführen, stellt die Dienststelle für Landwirtschaft auf Anfrage der Winzer gerne Erdbohrer zur Verfügung. Zusätzlich wird auch eine Anleitung zur korrekten Probenentnahme sowie Säcke für deren Aufbewahrung bereitgestellt.

Anerkannte Labore für Analysen in Verbindung mit den ÖLN-Anforderungen für die Kulturperioden 2019/2020 sind folgende:

  • Sol Conseil, Gland 
  • Hepia Genève, Jussy 
  • Ibu - Labor für Boden- und Umweltanalytik, Thun
  • Labor Ins AG Kerzers, Kerzers
  • LBBZ Arenenberg, Salenstein

 

Weinbau

Goldgelbe Vergilbung und Schwarzholzkrankheit

Die goldgelbe Vergilbung und die Schwarzholzkrankheit sind beide Krankheiten mit absolut identischen Symptomen. Die Schwarzholzkrankheit ist für die Reben harmlos, denn sie verbreitet sich äussert langsam. Die goldgelbe Vergilbung hingegen ist eine gefährliche Quarantänekrankheit.

Damit eventuelle Herde von goldgelber Vergilbung so rasch als möglich entdeckt werden können, muss der Rebberg in einem möglichst gesunden Zustand gehalten werden, indem regelmässig Rebstöcke, die von der bereits hier ansässigen Schwarzholzkrankheit befallen sind, entfernt werden. Die kranken Rebstöcke zeichnen sich durch die gleichzeitige Präsenz nachfolgender drei Symptome aus:

  • sektorielle Verfärbung der Blätter und nach unten gerollte Blattspreiten;
  • unvollständige oder fehlende Verholzung der Triebe;
  • Vertrocknung der Blütenständen oder Schrumpfen der Beeren, die sauer bleiben.

Mehr Informationen und Illustrationen finden Sie auf der Internetseite: www.agroscope.ch / Pflanzenschutz > Quarantäne > Quarantäneorganismen > Goldgelbe Vergilbung.

Wir bitten Sie, unverzüglich das Weinbauamt unter der Telefonnummer 027 606 76 40 zu kontaktieren, wenn Sie Rebstöcke mit den oben aufgeführten Symptomen in Ihrer Parzelle oder daneben entdeckt haben.

Schutznetze gegen Vögel

Die Schutznetze gegen Vögel müssen vollständig aus dem Rebberg entfernt werden, sobald die Weinlese in der Parzelle beendet ist. Werden die Netze am Rand der Parzelle belassen, können sie leicht zu einer Falle für kleine Säugetiere und Vögel werden.

Wassermangel

Der Wassermangel ist wesentlich auf dem gesamten Kantonsgebiet. Die Rebböden sind deshalb trocken, manchmal bis tief in die Erde. Die Kälte dringt bei trockenen Böden leichter ein, das Risiko von tief gehendem Winterfrost ist daher erhöht. Wir empfehlen Ihnen, die Reben noch vor dem Leeren der Wasserleitungen zu bewässern, vor allem Parzellen deren Böden kiesig oder sandig sind. Die Bewässerung trägt ebenfalls dazu bei, die Wasserreserven des Bodens wiederherzustellen.

Ausreissen der Rebstöcke

In Parzellen, die im Jahr 2020 neu bepflanzt werden, muss das Ausreissen der Rebstöcke sauber erfolgen, indem sämtliche Wurzeln sowie andere Überreste von Pflanzenmateriel aus dem Boden entfernt werden. Dieses Vorgehen ist erforderlich um die Risiken von Wurzelschimmel zu vermindern. Die ausgerissenen Rebstöcke müssen vernichtet oder trocken gelagert werden, vorzugsweise ausserhalb des Weinberges damit das Risiko von Holzkrankheiten reduziert wird (Esca, Eutypiose).

Die Reben müssen ausserdem ebenfalls in nicht mehr bewirtschafteten Rebparzellen ausgerissen werden!

Plattform zur Überwachung von Pflanzenschutzmittelrückständen

VITISWISS hat sich in Zusammenarbeit mit Institutionen und Fachleuten entschlossen, eine Plattform für die Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in Schweizer Weinen einzurichten.

Diese Plattform hat folgende Ziele:

  • Den Schweizer Produzenten zu ermöglichen, die Qualität ihrer Weine in Bezug auf Pflanzenschutzmittelrückstände zuverlässig und effizient zu gewährleisten;
  • durch Analyseergebnisse zur Suche nach Lösungen beizutragen, um das Auftreten von Pflanzenschutzmittelrückständen in Schweizer Weinen zu begrenzen;
  • Aufbau einer Beobachtungsstelle für Pflanzenschutzmittelrückstände in Schweizer Weinen, um in einer Debatte, die in unserem Land erst am Anfang steht, glaubwürdige und aussagekräftige Informationen zu erhalten.

Die von VITISWISS eingerichtete Plattform besteht daher zum einen aus einem zentralisierten und standardisierten Weinanalyseverfahren, um die Analysekosten für die Produzenten zu senken und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Dieses Analyseverfahren steht den Schweizer Produzenten ab sofort zur Verfügung.
https://swisswine.ch/de/profis/plattform-zur-ueberwachung-von-pflanzenschutzmittelrueckstaenden

Reb- und Weininformationstage

Die Reb- und Weininformationstage finden am 22. und 23. Januar 2020 im CERM in Martigny im Rahmen der Agrovina statt. Das detaillierte Programm dieser Tage finden Sie unter www.agrovina.ch.


KANTONALE DIENSTSTELLE FÜR LANDWIRTSCHAFT