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Ernteschätzung 2019

22/07/2019 | Dienststelle für Landwirtschaft

Wallis - Ernteschätzung 2019
Schätzung der potentiellen Traubenernte am 19. Juli 2019

Die Schätzung der potentiellen Traubenernte wurde gemäss der kantonalen Verordnung über den Rebbau und den Wein vom 17. März 2004 (Art. 74), durch das Weinbauamt auf der Gesamtheit des Walliser Rebberges durchgeführt. Diese Schätzung ermöglicht es der ganzen Branche, von der Produktion bis zur Einkellerung, nützliche Hinweise betreffend der Ertragsregulierung zu geben, damit die von der Branchenorganisation der Walliser Weine festgelegten Ertragsgrenzen für die Ernte 2019 (Amtsblatt vom 28. Juni 2019) eingehalten werden können. Diese Schätzung wurde anhand einer für den Walliser Rebberg repräsentativen Stichprobe von 461 Parzellen vorgenommen.

ANLEITUNG ZUR ERNTEBESCHRÄNKUNG

In Anbetracht der Ergebnisse der Schätzung und in Abwesenheit jeglicher Probleme muss die potentielle Traubenernte 2019 für alle Rebsorten reguliert werden. Die Rebbergkontrolle beruht in erster Linie auf dem Grundsatz der Eigenkontrolle und liegt somit in der Zuständigkeit des Rebbewirtschafters. Dabei sollten folgende Werte erzielt werden:
 

 

 

 

 

 

 

* Die Pflanzendichte ist zu berücksichtigen: die effektive Fläche pro Rebstock muss in Betracht gezogen werden

Zeitpunkte der Ertragsregulierung:

  • Ab dem Stadium der Erbsengrösse bis zur Traubenkehre (Farbwechsel und Weichwerden der Beeren).
  • Beim Stadium der Traubenkehre: Entfernen der Trauben mit Reiferückstand (grosse Trauben und Schultern).
  • Bei der Traubenernte durch Entfernen der nicht ausgereiften oder kranken Trauben (Fäulnis oder echter Mehltau).
  • Der Ertrag sollte vor dem Farbumschlag reguliert werden, um zu verhindern, dass Trauben auf den Boden fallen, die bereits Zucker enthalten und so die Kirschessigfliege in die Parzelle locken könnten. Erfolgt die Ertragsregulierung nach dem Farbumschlag, dann sollten die ausgerissenen Trauben oder Traubenteile aus dem Weinberg entsorgt werden.

Vorgehensweise bei der Ertragsregulierung:

  • In erster Linie Trauben von Ruten (Trieben) mit einem schwachen Wuchs wegschneiden. Diese Trauben werdennie richtig reif.
  • Kranke und/oder ungünstig positionierte Trauben wegschneiden: höher gelegene, zu nahe beieinander stehende Trauben sowie schlecht durchlüftete oder ungünstig exponierte Trauben

Um präziser zu sein, empfehlen wir Ihnen eine genaue Schätzung Ihrer Parzelle(n) vorzunehmen. Ein Formular zur Ernteschätzung ist unter www.vs.ch/Landwirtschaft oder beim Weinbauamt unter Tel. 027/606 76 41 verfügbar. Bei der Berechnung des Traubengewichts verwenden Sie, bitte, die Richtgewichte der Beeren, die sich auf der Rückseite dieses Blattes befinden.