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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 5

05/06/2019 | Dienststelle für Landwirtschaft

In dieser Mitteilung erhalten Sie Informationen zum echten- und falschen Mehltau, zur Goldgelben Vergilbung und zur Bewässerung der Reben. Ausserdem weisen wir Sie darauf hin, wie Sie Verunreinigungen vermeiden können durch das Sichermachen der Füll- und Waschplätze von Gebläsespritzen.

Verunreinigungen vermeiden durch das Sichermachen der Füll- und Waschplätze von Gebläsespritzen

Beim Befüllen und Reinigen von Gebläsespritzen besteht ein Risiko, dass konzentrierte Pflanzenschutzmittel (PSM) oder mit PSM verschmutztes Waschwasser in Gewässer gelangen können (punktuelle Einträge). Um dieses Risiko auszuschliessen, müssen Betriebe über einen fixen oder mobilen Bereich zum Befüllen und Reinigen der Geräte verfügen, oder einen an die Grösse des Gerätes angepassten Auffangbehälter. Fehlt ein solcher individuelle Platz auf dem Betrieb, muss der Bewirtschafter Zugang zu einem kollektiven Platz haben.
Der Platz für das Befüllen der Spritze muss so beschaffen sein, dass verschüttete Pflanzenschutzmittel und überlaufende Spritzbrühe aufgefangen und gesammelt werden können. Beim Befüllen muss gut darauf geachtet werden, die leeren Behälter dreimal auszuspülen, bevor sie mit dem normalen Abfall entsorgt werden.
Nach der Innenreinigung des Tanks auf dem Feld, muss auch die Reinigung der Spritze ordnungsgemäss erfolgen. Sie muss auf einem dafür vorgesehenen Waschplatz erfolgen (kollektiver Epu-Wash-Platz, individuelle Plätze im Stil Biobac…) oder auf einem entsprechenden mobilen Wachplatz (wasserdichte Plane mit Überlaufschutz).
Es ist ausdrücklich verboten diese Reinigungen auf einem festen Platz in Nähe eines Oberflächengewässers durchzuführen, oder auf Plätzen, wo das Waschwasser in die Kanalisation gelangen könnte!
Für den Bau von Füll- und Waschplätzen können bis zu 50% der Investitionen subventioniert werden. Gemeinschaftsprojekte sind dabei zu bevorzugen.
Die Reinigung der Spritze auf der Parzelle ist die bequemste und schnellste Lösung. Die Spritze muss dafür aber technisch ausgerüstet sein. Das Waschwasser wird direkt auf der behandelten Fläche ausgebracht. PSM-Rückstände werden im Boden abgebaut. Das Risiko für Gewässerverunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel ist bei korrekter Durchführung der Reinigung äusserst gering. Wenn das Befüllen und Reinigen auf der Parzelle durchgeführt wird, muss der Platz zwingend bewachsen sein und mindestens 10 Meter von Oberflächengewässern, Strassen oder Einflaufschächten entfernt. Ausserdem darf er nur einmal jährlich benutzt werden und die bewachsene Fläche darf nur gemulcht und nicht genutzt werden.
Das Merkblatt « Befüllen und Reinigen der Spritze – wie mache ich das richtig ? » (Agridea, 2018) enthält viele nützliche Informationen zu diesem Thema. Es kann vom Internet heruntergeladen werden.

Weinbau

Dank den derzeit hohen Temperaturen beginnt die Blütezeit in den frühreifen Rebparzellen.

Echter- und falscher Mehltau

Bezüglich des falschen Mehltaus ist die Lage ruhig. Bis jetzt wurde uns kein Ölfleck gemeldet. Hingegen wurde uns vor Kurzem eine erste Beobachtung des echten Mehltaus in einer anfälligen Parzelle (Humagne rouge in Saillon) gemeldet.
In dieser Zeit des Jahres heisst es wachsam zu sein, auch wenn Krankheitssymptome fehlen (oftmals bleiben die Spuren des echten Mehltaus auf den Blättern unentdeckt). Das extrem schnelle Wachstum (täglich mehrere cm) der letzten Tage verdünnt das gespritzte Pflanzenschutzmittel. Der Neuzuwachs (junge Blätter, Beeren nach dem Abfallen der Kappen) muss zwingend geschützt werden.
Für eine wirksame Bekämpfung ist es neben der richtigen Produktauswahl und dem Alternieren der Wirkstoffgruppen unabdingbar, die folgenden Punkte sorgfältig zu beachten:

  • von Blütezeit bis zum Traubenschluss, ein Spritzintervall von 10-14 Tagen zwischen zwei Behandlungen nicht überschreiten;
  • die Laubarbeiten rechtzeitig durchführen, damit die Spritzung gut eindringen kann (Laubausbrechen, Abkappen usw.);
  • in den per Helikopter oder Dronen behandelten Sektoren ein bis zwei zusätzliche Behandlungen durchführen, insbesondere zwischen der Blüte und dem Traubenschluss;
  • der Gesundheitszustand der Rebparzellen regelmässig kontrollieren, um bei Bedarf die Bekämpfungsstrategie anzupassen.

Gegen Ende der Blüte ein Produkt wählen, das gleichzeitig auch eine Teilwirkung gegen Botrytis besitzt.
Für die Behandlung «ohne chemisch-synthetische Produkte» ist es nötig, die Behandlung nach 20-30 mm Regen zu wiederholen. Beim Einsatz von Netzschwefel empfehlen wir hier im Wallis mit diesen Aufwandmengen zu arbeiten: 4 kg/ha (Vorblüte), 4.8 kg/ha (Blüte) und 6.4 kg/ha (Nachblüte). Für die Behandlung mit der Schlauchpumpe kann die Dosis leicht erhöht werden, um den Verlust durch Abrieseln zu kompensieren.
Damit keine Resistenzen gefördert werden, empfehlen wir höchstens 3 bzw. 2 Behandlungen pro Saison mit Wirkstoffen derselben Wirkstoffgruppe durchzuführen. Folgende Präparate gegen echten Mehltau, nämlich Dynali, Flica, Milord und Moon Experience, enthalten zwei Wirkstoffe aus zwei verschiedenen Wirkstoffgruppen. Jede Behandlung mit diesen Präparaten zählt somit für beide Wirkstoffgruppen. Der Netzschwefel und andere Kontaktmittel sind von diesen Anwendungseinschränkungen nicht betroffen.
Bitte melden Sie uns Ihre ersten Krankheitsbeobachtungen.

Massnahmen, um die Ausbreitung des Überträgers der goldgelben Vergilbung einzuschränken

Es ist klar erwiesen, dass sich der Überträger der goldgelben Vergilbung (Scaphoideus titanus) in manchen Weinbauregionen über Maschinen (z.B. Entlauber, Laubschneider), auf Überresten von Blättern, von einem Rebberg zum nächsten ausbreitet. Wir raten daher allen Weinbauern, die solche Maschinen einsetzen, diese mit Hochdruck (Luft oder Wasser) zu reinigen, bevor sie sie zwischen zwei entfernten Rebbergen verschieben. Diese Empfehlung gilt ab jetzt bis Ende Saison.

Bewässerung der Reben

Die geringen Niederschläge reichten nicht aus, um das Wasserdefizit im Mittelwallis auszugleichen. Aus diesem Grund sollten Parzellen mit einer geringen Wasserreserve noch vor der Blüte bewässert werden. Dies gilt insbesondere bei Junganlagen und an flachgründigen Standorten (oberflächliche Bewurzelung der Rebstöcke), in begrünten Rebanlagen sowie an trockeneren Standorten. Vorsicht ist geboten. Bei Bedarf sollte eine Wassergabe von 30 bis 50 mm vor der Blüte erfolgen.
Werden die Reben mit Sprinklern beregnet, sollten diese Parzellen unmittelbar nach der Bewässerung gegen die Mehltau-Krankheiten bespritzt werden.
Überwachen Sie auch Ihre Anpflanzungen in dieser Zeit grosser Hitzeperioden regelmässig und bewässern Sie sie wenn nötig.

 

KANTONALES WEINBAUAMT - S. Emery