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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 3

01/05/2019 | Dienststelle für Landwirtschaft

In dieser Mitteilung werden die Bekämpfungsstrategien gegen Echten und Falschen Mehltau zur Saisonauftakt vorgestellt.

Weinbau

Die Temperaturen der vergangenen Woche, die deutlich unter der Norm lagen, verlangsamten das Wachstum der Reben stark. Ihre Entwicklung hat gegenüber dem durchschnittlichen Zeitplan der letzten zehn Jahre eine knappe Woche Verspätung.

Erdraupen, Rhombenspanner

Der Befall mit diesen Raupen ist im Walliser Weinberg sehr schwach geblieben. In den späten Sektoren ist es noch Zeit, den Anteil an abgenagten Knospen auf mehreren Serien von 10 nebeneinanderstehenden Rebstöcken, verteilt auf die Parzelle, zu kontrollieren. Ist dieser Anteil höher als 2 %, setzen Sie ein homologiertes Insektizid ein.

Milben

In frühen Sektoren (3-5 entfaltete Blätter) kann in diesen Tagen eine Milbenkontrolle durchgeführt werden (Raub-, Spinn- und Kräuselmilbe). Auch wenn die Situation ziemlich gesund erscheinen mag, empfehlen wir Ihnen Ihre jungen Reben (2. und 3. Laub) zu kontrollieren, da diese anfälliger für Kräuselmilben sind als ältere Reben (Sylvaner, Amigne, Ermitage, Païen, Galotta…).
Eine Behandlung drängt sich jedoch nur auf, wenn Sie ein Wachstumsstop wegen der Kräuselmilbe feststellen oder wenn auf mehr als 60 % der kontrollierten Blätter Spinnmilben vorhanden sind, während die Anzahl Raubmilben weit geringer ist.

Echter und falscher Mehltau : Wann die Bekämpfung von Pilzkrankheiten beginnen ?

Das Datum der ersten Behandlung gegen den echten und/oder falschen Mehltau im Jahr muss je nach Infektionsrisiko und Anfälligkeit der Parzellen festgelegt werden.
In den frühen Lagen waren die Wintereier des falschen Mehltaus (Oosporen) bereits am 25. April reif, am oberen Rand der Weinberge hingegen sind sie noch nicht reif. Bisher wurde keine Primärinfektion verzeichnet. In den nächsten Tagen wird auch keine Infektion erwartet, womit derzeit jegliche Behandlung gegen diese Krankheit unnötig ist. Die erste Behandlung sollte vor der ersten Gefahr einer sekundären Infektion erfolgen. Im biologischen Anbau (ohne Syntheseprodukte) kann im Allgemeinen die gleiche Strategie wie im herkömmlichen Anbau angewendet werden. Nur in besonders anfälligen Parzellen wird empfohlen, präventiv vor dem ersten Befall einzugreifen.
Die Internetseite www.agrometeo.ch informiert Sie täglich über die Lage bezüglich dieser Krankheit.
Darüber hinaus ist die vorherrschende Trockenheit der letzten vier Monate (nur 105l/m2 in Sitten seit dem 1. Januar 2019) ungünstig für die Keimung von Oosporen.
Für eine erfolgreiche Bekämpfung des echten Mehltaus ist es wichtig, die Entwicklung des Pilzes auf den Blättern zu Beginn der Saison einzuschränken, um eine nachfolgende Kontaminierung der Traubenbeeren zu verhindern. Das Datum der ersten Behandlung ist für alle Anbauarten gemäss Anfälligkeit der Parzelle festzulegen. Diese muss durchgeführt werden:

  • im Stadium von 5-6 entfalteten Blättern in anfälligen Parzellen (Symptome von echtem Mehltau sind regelmässig während dem Sommer auf den Trauben sichtbar);
  • im Stadium von 10 entfalteten Blättern in weniger anfälligen Parzellen (jedes Jahr bei der Reife gesund).

So müssen bis dato nur Parzellen behandelt werden, die anfällig auf echten Mehltau sind und das Stadium von 5-6 entfalteten Blättern erreicht haben, und zwar nur gegen den echten Mehltau. In allen anderen Lagen (Reben noch nicht in diesem Entwicklungsstadium oder Parzellen, die nicht so anfällig auf echten Mehltau sind) kann diese erste Behandlung um einige Tage aufgeschoben werden.
Bei einer frühen Behandlung gegen den echten Mehltau muss kein Mittel gegen den falschen Mehltau hinzugefügt werden. Dies ist unnötig, solange keine Primärinfektion festgestellt wurde.

Behandlungen ohne Syntheseprodukte

Da die eingesetzten Produkte hauptsächlich Kontaktprodukte sind, müssen einerseits eine optimale Applikationsqualität garantiert und andererseits die Einsätze regelmässig wiederholt werden, unter Berücksichtigung der Auswaschung des Produkts und seiner Verdünnung durch das Wachstum der Pflanzen.
Die Bekämpfung des falschen Mehltaus basiert hauptsächlich auf der Anwendung von Kupfer und/oder Myco-sin. Produkte auf Basis von Kaliumphosphonat (im Bio-Anbau nicht erlaubt) und COS-OGA (FytoSave, Auralis) sind gegen den falschen Mehltau nur teilweise wirksam.
Die Wirksamkeit der Kupferbehandlung hängt der Reihe nach von folgenden Punkten ab:

  1. Positionierung kurz vor dem Regen: Das Kupfer wirkt bei Wasser und schränkt die Keimung der Sporen des falschen Mehltaus ein. Aus diesem Grund muss das Kupfer vor dem Regen auf der Unterseite der Blätter angebracht werden.
  2. Häufiges Wiederholen je nach Regenfällen und Austrieb: Kupfer ist ein Kontaktprodukt, das beim Austrieb verdünnt und nach ca. 20 mm Regen ausgewaschen ist. Aus diesem Grund muss die Behandlung nach ca. 10 Tagen wiederholt werden, wobei bei starken Regenfällen vorgegriffen werden sollte.
  3. Eingesetzte Dosis: Selbst bei einer geringen Dosis (100 g/ha pro Anwendung zu Beginn der Saison, 200 g/ha bei vollem Laub) ist die Schutzwirkung gut, sofern das Kupfer gut positioniert und häufig erneuert wird.
  4. Form des benutzten Kupfers: Die Form spielt eine weit weniger wichtige Rolle als die drei vorangegangenen Kriterien.

Obwohl das Myco-sin nur als teilweise wirksames Fungizid zugelassen ist, ist es im Allgemeinen genügend wirksam in Lagen, die weniger anfällig für den falschen Mehltau sind (Mittelwallis). Durch seine Anwendung kann die Kupfermenge pro Hektare eingeschränkt werden. Beim Wechsel von Myco-sin zu Kupfer und umgekehrt sind 15-20 mm Regen nötig, um eine Phytotoxizität zu verhindern.
Die Bekämpfung des echten Mehltaus basiert hauptsächlich auf der Anwendung von Schwefel und/oder Kaliumbicarbonat (Armicarb, Vitisan). Der natürliche Abwehrstimulator Vacciplant ist ebenfalls als teilweise wirksam zugelassen, gleich wie FytoSave und Auralis. Wie beim Kupfer ist eine häufige Wiederholung der Anwendung nötig, um eine hohe Wirksamkeit zu erlangen. Der Zusatz gewisser Hilfsstoffe ermöglicht eine bessere Resistenz gegen das Auswaschen (Heliosol, Nu-Film.17, Profital, Codacide).

Frostgefahr

Um die Frostgefahr zu schmälern, sollte an anfälligen Stellen die Bodenpflege hinterfragt werden. So muss die Begrünung in tiefen und halbhohen Kulturen kurz gehalten und von einer Bearbeitung des Bodens während dieser Zeit abgeraten werden.
In oft befallenen Sektoren könnte künftig eine zusätzliche Reserverute ungeschnitten und ungekrümmt stehen gelassen werden, die nach der Zeit der Frostgefahr entfernt wird.

Weinbau-Jahresbericht 2018

Das kantonale Weinbauamt hat seinen Jahresbericht veröffentlicht (wird nur auf Französisch veröffentlicht). Er ist auf unserer Internetseite verfügbar oder kann direkt beim Weinbauamt bestellt werden.

 

KANTONALES WEINBAUAMT - S. Emery