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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 07

14/06/2018 | Dienststelle für Landwirtschaft

Echter- und falscher Mehltau, Grau- und Essigfäulnis, Sauerwurm, D. suzukii, ÖLN-Anforderungen

 

 

Weinbau

 

Echter- und Falscher Mehltau

Seit ca. einer Woche werden in verschiedenen Parzellen des Walliser Rebbergs Symptome von Echtem Mehltau auf den Blättern beobachtet. Der Falsche Mehltau macht sich im ganzen Gebiet noch rar. Bis anhin wurden nur vereinzelte isolierte Flecken auf Blättern gemeldet.

Die Gewitterlage der letzten Woche war für den Echten Mehltau extrem günstig, während die letzten Regenfälle (zwischen 15 und 30 mm) neue Primärinfektionen des Falschen Mehltaus verursachen konnten und leider dazu beitrugen, dass die letzten Behandlungen ausgewaschen wurden.

Wir erinnern daran, dass in dieser Periode der grossen Anfälligkeit der Reben auf diese beiden Krankheiten die Behandlungen unbedingt häufig zu wiederholen sind (10 bis 14 Tage zwischen zwei Behandlungen). In Parzellen, die nur mit Kontaktmitteln behandelt wurden, muss die Anwendung vor dem nächsten Regen erneuert werden (ab 20-25mm Niederschlag nach der Behandlung).

Parzelle mit sichtbaren Symptomen von Echtem Mehltau: Der Einsatz von Stäubeschwefel (max. 25 kg/ha) ist bei Befallsbeginn sehr effizient, falls folgende klimatische Bedingungen erfüllt sind: Temperaturen über 25°C, gute Lichtverhältnisse und keine Gewitter in den nachfolgenden 3 Tagen. Da Stäubeschwefel nur einige Tage wirksam ist, muss noch zusätzlich 4 bis 5 Tage danach präventiv behandelt werden.

Falls die Bedingungen nicht erfüllt sind, zeigt die Anwendung von Netzschwefel (Heliosoufre…) oder einem anderen Produkt aus der Familie der Piperidine (Prosper, Astor) ebenfalls eine gewisse Wirkung.

 

Grau- und essigfäulnis

Die folgenden vorbeugenden oder flankierenden Massnahmen bilden die Grundlagen der Fäulnisbekämpfung:

  • Traubenzone korrekt "auslauben" (Vor dem Schliessen der Trauben beenden!);
  • jede Verletzung der Beeren vermeiden;
  • die Wuchskraft der Rebe durch eine angemessene Bewässerung und Düngung kontrollieren.

Richtig durchgeführt, genügen diese Massnahmen für Sorten mit kleiner bis mittlerer Anfälligkeit auf Botrytis. Das Halbieren der Trauben zeigt eine hervorragende Wirkung und ist im Allgemeinen wirksamer als eine Behandlung. Es reduziert ebenfalls die Reifeblockade (Traubenwelke) sowie die Stiellähme gegen Ende der Saison.

Bei empfindlichen Sorten kann als Präventivmassnahme eine spezifische chemische Behandlung unmittelbar VOR TRAUBENSCHLUSS durchgeführt werden. Dabei sollte man eines der folgenden Produkte, gemäss der chemischen Gruppierung eingeteilt, verwenden. Ein Produkt einer Gruppe kann lediglich einmal im Jahr eingesetzt werden:

  • Teldor, Prolectus (Letzteres nicht für Tafeltrauben);
  • Switch et Avatar (nicht erlaubt, wenn bereits mit Saphire behandelt), Frupica SC, Papyrus, Pyrus 400 SC, Espiro;
  • Saphire (nicht erlaubt, wenn bereits mit Switch oder Avatar behandelt);
  • Cantus, Filan;
  • Cercobin (für das Vitiswiss Zertifikat nicht zugelassen).

 

Traubenwickler 2. Generation (Sauerwurm)

In Gebieten, wo die Verwirrungsmethode angewendet wird (Salgesch, Leuk, Stalden), ist keine chemische Bekämpfung nötig.

In Reben, die sich im Raum Siders-Veyras befinden, ist der Druck des Traubenwicklers so gering, dass eine Behandlung nicht vonnöten ist. Das Gleiche gilt für Varen, wo die Zahl der gefangenen Traubenwickler auf dem tiefsten Stand seit 2012 ist. Sie befindet sich weit unter der Schädlichkeitsschwelle, was jegliche Behandlung in 2. Generation völlig unnötig macht.

 

Drosophila suzukii

Innert zweier Monate (April und Mai) wurden in den zehn Fallen, die im Walliser Rebberg aufgestellt wurden, nur drei erwachsene Kirschessigfliegen (Drosophila suzukii) gefangen und zwar nur in der Falle im Chablais.

Zurzeit müssen somit keine besonderen Massnahmen gegen die Kirschessigfliege ergriffen werden. Nichtsdestotrotz erinnern wir daran, dass eine erfolgreiche Bekämpfung des Echten Mehltaus zugleich die erste Massnahme zur Bekämpfung der Kirschessigfliege darstellt, indem das Aufplatzen der Beeren verhindert wird, welches zu einem späteren Zeitpunkt in der Saison zur Bildung von Fäulnisherden führen könnte.

Des Weiteren verhindert das Entlauben der Traubenzone bei anfälligen Rebsorten die Risiken von Essigstichen. Ein frühes Entlauben (Ende Blütezeit - Fruchtansatz) mindert die Anfälligkeit für Sonnenbrand im Vergleich zur Entlaubung an einem späteren Zeitpunkt.

 

Pflanzenschutzmittel-Analyse zur Überprüfung der ÖLN-Anforderungen

Auf Anfrage des Bundesamtes für Landwirtschaft werden die Kantone im Jahr 2018 erneut Kontrollen zur Überprüfung der ÖLN-Anforderungen im Bereich Pflanzenschutz mittels Probeentnahmen und Laboranalysen durchführen. Diese Blatt-Analysen sollen die Konformität der Pflanzenschutzmittelpraxis mit den entsprechenden ÖLN-Auflagen prüfen. Im Rahmen der ÖLN dürfen nur Produkte, die im Dokument „Beilage Flugschrift 212/Januar 2018 - Pflanzenschutzmittelliste“ von Agroscope aufgeführt sind, benutzt werden. Das Dokument ist auf www.agrometeo.ch > Weinbau > Dokumente zu finden.

 

 

 

KantonaleS Weinbauamt - S. Emery