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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 18

28/07/2021 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Falscher und echter Mehltau

Im Grossteil des Weinbaugebietes hat die Entwicklung der Beeren den Traubenschluss erreicht. In diesem Stadium vermindert sich das Risiko neuer Kontaminationen mit Falschem oder Echtem Mehltau auf der Traube. Da die Früchte jedoch bis zu Beginn der Reife kontaminiert werden könnten, ist es sehr wichtig, sie bis zu diesem Stadium gut zu schützen. Halten Sie zudem den Schutz des Laubes aufrecht, um den Reifeprozess der Trauben und die Stilllegung des Rebbergs sicherzustellen.

Falscher Mehltau : Die Blattoberseite und jungen Triebe können stark betroffen sein. Derzeit sollten die gesunden Blätter durch regelmässiges Abschneiden frischer Spitzen und durch Behandlung der Rebe mit Kontaktmitteln geschützt werden, wobei die zugelassenen Dosierungen einzuhalten sind (ca. 300 g/ha Kupfermetall bis zur Reife beibehalten).

Echter Mehltau : Bei aktiver Sporenbildung durch Echten Mehltau auf den Trauben ist es unerlässlich, kurativ einzugreifen, um die Infektion vor dem Traubenschluss zu stoppen. Führen Sie eine Anwendung mit Schwefel in Pulverform (25 kg/ha) durch, wenn die Temperaturen über 25°C liegen, die Lichtverhältnisse gut sind und keine abendlichen Gewitter angekündigt sind.

Stiellähme

Die Stiellähme ist eine physiologische Störung. Es handelt sich um braun-schwarze Nekrosen auf den Stielgerüsten. Die dazu gehörenden Beeren schrumpfen und bleiben sauer. Die Ursachen sind mannigfaltig.

Die direkte Bekämpfung geschieht durch eine zweimalige Applikation von Bittersalz beim Weichwerden in einem Intervall von 10 Tagen (20 kg pro Hektar in 400-1'000 Liter Wasser). Spezifische Handelspräparate sind ebenfalls erhältlich. Die langfristigen Massnahmen sind: eine ausgeglichene Wuchsstärke, Wahl einer geeigneten Unterlage, harmonische Düngung oder Begrünung.

Das Halbieren der Trauben reduziert das Vorkommen der Reifeblockade (Traubenwelke) und der Stiellähme am Ende der Saison. Für sensible Rebsorten (Humagne rouge, Cornalin, ...) sowie in Parzellen, die von diesen Phänomenen heimgesucht werden, wird dieses Vorgehen deshalb dringend empfohlen.

Fallenaktion : amerikanische Rebzikade

Die Dienststelle für Landwirtschaft brachte in ca. 40 Parzellen gelbe, haftende Fallen an (2 pro Parzelle). Dies wurde gemacht, um die Verteilung des Scaphoideus titanus, des Vektors der goldgelben Vergilbung, in unserem Kanton besser zu eruieren. Wir danken den betroffenen Weinbauern für ihr Verständnis und bitten sie, die Fallen bis zur Entnahme (ca. am 10. August 2021) in der Parzelle zu belassen.


Kantonales Weinbauamt