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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 17

21/07/2021 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Falscher und Echter Mehltau

Der Druck durch Pilzerkrankungen ist immer noch sehr hoch. Bis zum Traubenschluss bleibt die Rebe anfällig für Echten und Falschen Mehltau. Kontrollieren Sie Ihre Parzellen häufig, um das phänologische Stadium und den Gesundheitszustand zu beurteilen, der sich schnell verschlechtern kann. Da sich die Krankheit nach jedem Regenfall weiter ausbreitet, es ist wichtig, die Rebe bis zur Reife zu schützen, damit das Laub den Reifeprozess der Trauben gewährleisten kann. Wappnen Sie sich also für die nächsten Regenfälle, die bereits für dieses Wochenende angekündigt sind. 

Falscher Mehltau : Es werden häufig Schäden an Trauben beobachtet. Die Graufäule äussert sich auf den Beeren mittlerweile in Form von schwärzlicher Nekrose. Auf den grösseren Beeren werden immer mehr durch Graufäule verursachte Schäden sichtbar. Leider ist es nicht möglich, eine Infektion mit einem spezifischen Produkt zu stoppen. Es gibt keine Möglichkeit zur Heilung. Behandlungen mit Kontaktmitteln sind zu bevorzugen, wobei die zugelassenen Dosierungen einzuhalten sind (ca. 300 g/ha Kupfermetall bis zur Reife beibehalten). Eine Überdosierung wird die Wirksamkeit nicht erhöhen. Die wirksamste Lösung ist weiterhin, die Fristen zwischen zwei Behandlungen zu verkürzen und die Rebe nach einer Auswaschung (20 mm Regen) und vor den nächsten Niederschlägen zu schützen.    

Echter Mehltau : Überprüfen Sie Ihre Parzellen aufmerksam. Bei Echtem Mehltau auf den Trauben ist es unerlässlich, die Infektion vor dem Traubenschluss zu stoppen. Es kann eine Anwendung mit Schwefel in Pulverform (25 kg/ha) durchgeführt werden, vorausgesetzt, die Temperaturen liegen über 25°C, die Lichtverhältnisse sind gut und es gibt keine abendlichen Gewitter.

Wenn Sie nur Schwefel verwenden, wird gleichzeitig eine Dosis von 6.4 kg/ha zum Schutz vor Falschem Mehltau empfohlen. Je näher der Traubenschluss rückt, desto weniger anfällig werden die Beeren für einen Befall.

Einhaltung der jährlichen Höchstmengen an Kupfer

Stellen Sie sicher, dass die jährlichen Höchstmengen an Kupfer bei den letzten Behandlungen der Saison eingehalten werden:

  • höchstens 6 kg/ha pro Jahr und höchstens 20 kg/ha insgesamt über 5 Jahre verteilt für Biosuisse, Bio Fédéral und ohne Einsatz von synthetischen Hilfsstoffen registrierte Reben für Vitiswiss (einschliesslich Herbizide und Dünger)
  • höchstens 4 kg/ha pro Jahr und höchstens 15 kg/ha insgesamt über 5 Jahre verteilt für Demeter
  • höchstens 4 kg/ha pro Jahr für ÖLN, wenn kein Kupfer vor der Blüte
  • höchstens 3 kg/ha pro Jahr für ÖLN, wenn Kupfer vor der Blüte
  • höchstens 3 kg/ha pro Jahr für das Zertifikat Vitiswiss.


Kantonales Weinbauamt