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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 16

14/07/2021 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Falscher und echter Mehltau

Falscher Mehltau : Wiederholte Regengüsse schaffen weiterhin günstige Bedingungen für den Falschen Mehltau und das in einem Stadium, in dem die Reben noch anfällig für Krankheiten sind. Mehrere Infektionszyklen sind im Gange. Die Symptome auf Blatt und Traube treten sehr häufig auf. Leider ist es nicht möglich, die Infektion mit einem spezifischen Produkt zu stoppen. Es gibt keine Behebungsmöglichkeiten. Die Strategie lautet nach wie vor, die gesunden Organe präventiv zu schützen. Behandlungen mit Kontaktmittel sind unter Einhaltung der genehmigten Mengen zu bevorzugen. Eine Überdosierung wird deren Wirksamkeit nicht erhöhen. Die wirksamste Lösung ist weiterhin, die Fristen zwischen zwei Behandlungen zu verkürzen und die Rebe nach einer Auswaschung (20 mm Regen) und vor den nächsten Niederschlägen zu schützen.    

Echter Mehltau : Überprüfen Sie Ihre Parzellen aufmerksam. Bei Echtem Mehltau auf den Trauben ist es unerlässlich, die Infektion vor dem Traubenschluss zu stoppen, weil sich ein wirksamer Eingriff ab diesem Stadium als sehr schwierig erweisen wird. Wenn Sie nur Schwefel verwenden, wird eine Dosis von 6.4 kg/ha empfohlen.

Bis zum Traubenschluss ist die Rebe äusserst anfällig für diese beiden Krankheiten. Daher wird das Aufrechterhalten folgender Behandlungen empfohlen: zwischen 10 bis 12 Tagen in den Reben, die mit Syntheseprodukten bewirtschaftet werden, und zwischen 8 bis 10 Tagen in Reben ohne Syntheseprodukte.

Bekämpfung unerwünschter Pflanzen im Weinberg

Zahlreiche Parzellen sind gegenwärtig von Kanadischem Berufskraut (Erigeron canadensis) oder Acker-Kratzdisteln (Cirsium arvense) bewachsen. Mähen Sie vor der Samenreife mehrmals im Jahr tief, um die Ausbreitung dieser Pflanzen zu begrenzen. Einzelpflanzen reissen Sie samt Wurzeln aus. 

Für die Bekämpfung von Einjährigem Berufkraut (Erigeron annuus) und weiteren invasiven Neophyten sind dieselben Bekämpfungsmethoden anwendbar. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Handbuch über den Umgang mit invasiven Neophyten : https://www.vs.ch/web/de/sfcep/prevention-et-lutte

Kantonales Weinbauamt