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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 06

14/04/2021 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Frühlingsfrost

In den Nächten vom 6. auf den 7. und vom 7. auf den 8. April 2021 verursachten die im Weinberg gemessenen Minustemperaturen (bis zu -5.1°C in 2 m Höhe) in Kombination mit einer hohen Luftfeuchtigkeit (zwischen 88 und 100 %) Frostschäden. Nach unseren Beobachtungen und den Rückmeldungen der Weinbauern sind vor allem Rebsorten mit frühzeitigem Laubaustrieb, die bereits sichtbare grüne Blätter oder sogar schon ein erstes entfaltetes Blatt aufweisen, vom Frost betroffen. Auch Schäden an Knospen, die sich noch im Wollstadium befinden, wurden festgestellt.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Ausmass der Schäden allerdings noch nicht beurteilt werden. Sie werden erst nach ein paar Tagen des aktiven Wachstums der Rebe sichtbar.

Die vom Frühlingsfrost betroffenen Weinbauern müssen sich nun in Geduld üben und den Austrieb des verbleibenden Laubs abwarten, um den Schaden zu beurteilen und die richtigen Entscheidungen für den Rest der Saison zu treffen. Daher sollte in den betroffenen Parzellen zum jetzigen Zeitpunkt keine Massnahme ergriffen werden.

Kantonales Weinbauamt