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Pflanzenschutzmitteillung Nr. 05

07/04/2021 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Phänologie

Im Vergleich zu 2020 hat die Entwicklung der Reben ca. 10 Tage Rückstand. Fast im gesamten Weinbaugebiet kann das Wollstadium (5) beobachtet werden. In den frühen Sektoren wurde bereits das Grünpunktstadium (09) bis zum Austrieb der Blätter (10) erreicht. 

Die Frostgefahr bleibt gering. Die Entwicklung der Reben in den gefährdeten Sektoren ist im Stadium 05. 

Kräuselmilbe

In den auf Kräuselmilbe anfälligen Parzellen, in denen in den vergangenen Jahren Wachstumsblockaden beobachtet wurden, wird eine präventive Behandlung mit Netzschwefel (2 %, 16 kg/ha) im Grünpunktstadium (09) bis zum Austrieb der Blätter (10) empfohlen. Der optimalste Interventionszeitpunkt ist in den meisten  Parzellen des Weinbaugebiets erreicht (Kumulation der Temperaturen <0°C seit dem 1. März 2021 zwischen 300 und 550°C). Konsultieren Sie das Prognosemodell auf Agroscope.ch, um genau die Situation in Ihrer Region zu erfahren. Bitte achten Sie darauf, dass die Höchsttemperatur am Tag der Anwendung über 12°C liegt.

Eulenraupe, Rhombenspanner

Der Befall mit diesen Raupen scheint im Walliser Weinberg schwach geblieben zu sein. In den späten Sektoren (Stadium 5: Wollstadium der Knospe) bleibt noch Zeit, den Anteil an abgenagten Knospen auf mindestens 10 Serien von 10 nebeneinanderstehenden Rebstöcken, verteilt auf die Parzelle, zu kontrollieren. Ist der Anteil höher als 2-3 %, so rechtfertigt sich ein Einsatz von Gegenmitteln.

Anpflanzung : geltende Gesetzgebung

Distanz zu Oberflächengewässer

Hinsichtlich der Einhaltung der Bundesgesetzgebung über den Gewässerschutz muss in allen Lagen ein Streifen von mindestens 3 Metern Breite entlang von Oberflächengewässer vorgesehen werden, auf dem weder Pflanzenschutzmittel eingesetzt noch Dünger ausgebracht werden darf. Diese Anforderung gilt für alle Parzellen, unabhängig davon, ob die bewirtschaftende Person dafür Direktzahlungen erhält oder nicht. Sie gilt für alle Oberflächengewässer, die im Gewässernetz erfasst sind. 

Im Rahmen der Direktzahlungen muss dieser 3 Meter breite Streifen begrünt sein. Zudem sind Insektizide und Herbizide in Reben, die nach dem 01.01.2008 angepflanzt oder älter als 25 Jahre sind, bis 6 Meter verboten, ausser für die Behandlung im Unterstockbereich (nur Blattherbizide). Zwischen den Linien muss Gras oder Stroh sein. In Bezug  auf Fungizide lesen Sie bitte die Bemerkungen SPe 3 auf der Etikette aufmerksam durch. Ergänzende Informationen finden Sie unter: https://www.vs.ch/web/sca/weitereinformationen.

Beiträge für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau

Der Bund unterstützt mittels Direktzahlungen Massnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz. In Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden verschiedene Programme zur Reduktion dieser Risiken angeboten. Für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau wird gemäss Direktzahlungsverordnung Art. 82 bis und mit 2021 ein jährlicher Betrag pro Hektare ausgerichtet.

Der Bewirtschafter kann seine Teilnahme an diesen Programmen noch vom 19. April bis 30. April 2021 über die Onlineerfassung der landwirtschaftlichen Daten anmelden. Die Details zu den Massnahmen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.vs.ch/landwirtschaft (unter Direktzahlungen > Neue Programme)


Kantonales Weinbauamt