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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 01

10/02/2021 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Kontrolle der Spritzgeräte im Weinbau

In den Voraussetzungen für den Erhalt von Direktzahlungen ist festgelegt, dass gezogene und selbstfahrende Sprühgeräte mindestens alle vier Jahre von einer anerkannten Stelle kontrolliert werden müssen.

Ab 2021 wird die Häufigkeit der Kontrollen auf ein dreijähriges Intervall reduziert.   

Somit müssen die Spritzgeräte, die letztmals in 2017 getestet wurden, unbedingt im 2021 erneut getestet werden.

Die Anmeldungen 2020 werden automatisch auf dieses Jahr übertragen (Grund COVID-19). Bitte melden Sie sich also nicht noch einmal an, wenn Sie das schon letztes Jahr gemacht haben. Sie werden ein Aufgebot erhalten.

Im Wallis gibt es zwei zugelassene Kontrollstellen: Fischer Nouvelle Sàrl in Collombey und die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft. Die vollständige Liste mit allen Schweizer Kontrollstellen sowie die neuen Kontrollrichtlinien sind unter www.agrartechnik.ch zu finden.

Um von unserer Dienststelle geprüft zu werden, melden Sie sich bitte bis zum 26. Februar 2021 direkt per E-Mail (michele.favre@admin.vs.ch) oder mit dem untenstehenden Formular an. Bitte geben Sie Maschinentyp und Marke und an. Sie erhalten zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufgebot für eine der Kontrollen, die im Frühjahr 2021 stattfinden werden.

Nutzer von Drohnen weisen wir darauf hin, dass sie für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln auch kontrollpflichtig sind. Jedes Gerät muss vor seinem ersten Einsatz und danach alle drei Jahre kontrolliert werden. Besitzer von Drohnen, die sich für eine Kontrolle anmelden möchten, können den untenstehenden Talon ausfüllen oder das kantonale Weinbauamt kontaktieren.

Schlauch- und Rückenspritzen sowie Rückennebelbläser sind nicht kontrollpflichtig!

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Anmeldetalon 2021 – Im Weinbau eingesetzte Geräte

Rücksendung per Mail oder Post an: Kantonales Weinbauamt, Postfach 437, 1951 Sitten

Name: ......................................................................... Vorname: ............................................ ..................

Vollständige Adresse: .................................................................................................................................

Natel- oder Telefonnummer: ................................................................................................. …………………

Gerätetyp und Marke: .................................................................................................................................

Kantonales Weinbauamt