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Subventionierte Arbeiten: Aufhebung des Genehmigungsverfahrens

12/06/2018

In seiner Sitzung vom 25. April 2018 hat der Staatsrat beschlossen, Art. 33 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2003, wonach Vergabevorschläge von subventionierten Bauarbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen vor deren Zuschlag durch die zuständige kantonale Instanz genehmigt werden müssen, aufzuheben. Demzufolge ist es nicht mehr erforderlich, die Vergabevorschläge für subventionierte Arbeiten vorgängig der zuständigen kantonalen Instanz zur Genehmigung einzureichen.

Diese Änderung, die am 4. Mai 2018 in Kraft trat und auch für hängige Gesuche gilt, bedeutet eine Vereinfachung und Beschleunigung des Beschaffungsverfahrens.