Dateiregister
Gemäss Artikel 30 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) (SGS-VS 170.2) führt jede Behörde ein Register, das sämtliche Datensammlungen enthält, die sich in ihrem Besitz befinden. Diese Register sind öffentlich. Jede Person hat somit das Recht, über die sie betreffenden Datensammlungen Auskünfte zu verlangen und die sie betreffenden Daten einzusehen (Art. 31 GIDA).
In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, sich direkt per E-Mail an die Behörde zu wenden, die für die Datensammlung zuständig ist, die Sie interessiert, um so die entsprechenden Informationen zu erhalten. Um die Herkunft dieser Gesuche prüfen zu können, bitten wir Sie, in Ihrem E-Mail Ihre Postadresse anzugeben, damit die zuständige Stelle Ihnen die gewünschten Informationen per Einschreiben zustellen kann.
Wenn Sie keine Daten über sich selbst in den Datensammlungen finden, welche Sie angefordert haben, wird Ihnen die Antwort per E-Mail zugesandt.