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Procédure

Verfahren

Information und Datenschutz

Das Zugangsgesuch zu einem amtlichen Dokument ist keiner Formvorschrift unterworfen. Es kann sowohl mündlich als auch schriftlich gestellt werden und muss nicht begründet werden. Es müssen genügend Hinweise auf das gesuchte amtliche Dokument gegeben werden, damit dieses identifiziert werden kann. Bei Bedarf kann die Behörde verlangen, dass das Gesuch schriftlich gestellt wird (Art. 48 GIDA).Die Information erfolgt insbesondere dann schriftlich, wenn:

  • das Gesuch eine besondere Information betrifft und seine Behandlung einen besonderen Aufwand erfordert;
  • die Anhörung Dritter erforderlich ist;
  • die Interessenabwägung zwischen Information und Nichtinformation vertiefte Abklärungen erfordert;
  • um die Berichtigung oder Vernichtung von Daten über den Gesuchsteller ersucht wird.

Das Gesuchsformular um Zugang zu Information können Sie hier  herunterladen. Sie können das Gesuch auch schriftlich in Form eines Briefes, worin Sie die gewünschte Information so präzise wir möglich beschreiben, stellen.Die Briefe oder Formulare sind an die Behörde  zu richten, welche im Besitz der gesuchten Information ist (betroffene Dienststelle des Staates , Gemeinde, Burgerschaft). Ist eine Behörde nicht zuständig, so leitet sie das Gesuch unverzüglich an die zuständige Behörde weiter.

Das GIDA sieht drei Möglichkeiten bezüglich die Form, in welcher die Information von der Behörde übermittelt werden kann, vor:

a) Einsichtnahme vor Ort;

b) Anfertigung von Kopien (Fr. 1.--/Seite);

c) Zustellung von Kopien im Rahmen des Möglichen und wenn es die Grösse des Dokuments zulässt.

Ausnahme bei mündlicher Information : Die Behörde kann auch mündlich informieren, wenn sich der Gesuchsteller damit begnügt oder wenn es sich um ein amtliches Dokument handelt, das z.B. auch vor Ort eingesehen werden kann.

Archivierung

Nachdem die entsprechenden Behörden ihre amtlichen Dokumente an das Staatsarchiv Wallis abgeliefert haben, können diese gemäss folgendem Verfahren eingesehen werden.

Die amtlichen Dokumente der Einwohner- und Burgergemeinden sind entweder im Staatsarchiv Wallis zugänglich (http://scopequery.vs.ch/archivplansuche.aspx), oder können direkt in den Archiven der Einwohner- und Burgergemeinden eingesehen werden.

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