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Beglaubigung von Dokumenten

Beglaubigung von Dokumenten
 

I. Wissenswertes

Nur die Staatskanzlei ist befugt, Dokumente hinsichtlich ihrer Anerkennung – im Ausland oder durch die Botschaften und Konsulate in der Schweiz – zu beglaubigen.
Wir beglaubigen die Echtheit der Unterschriften und nicht den Inhalt der Dokumente.


II. Wir beglaubigen folgende Unterschriften:

  • Notare
  • Gemeindepräsidenten
  • Richter und Gerichtsschreiber (Bezirksgerichte,Kantonsgericht und Jugendgericht)
  • Zivilstandbeamte
  • Handelsregisterauszüge
  • Handelskammer
  • Präsidenten der kantonalen KESB

 

 

Wir beglaubigen nicht direkt Unterschrift durch
Unterschriften von Privatpersonen Notare und Gemeindepräsidenten
Unterschriften von Unternehmen Notare, Gemeindepräsidenten oder Handelskammer
Schulzeugnisse Schuldirektion
Lehrzeugnisse Schuldirektion
Arztzeugnisse Direktion der Dienststelle für Gesundheitswesen
Impfausweise für Tiere Kantonstierarzt
   
Wir beglaubigen keine Beglaubigung durch
Dokumente des Bundes Bundeskanzlei
Ausländische Dokumente Konsulate der Herkunftsländer der Dokumente
Dokumente der anderen Kantone Kanzlei des Kantons, der das Dokument erstellt hat

 


III. Arten von Beglaubigungen

Die Apostille (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961) wird für die auf der Website des Bundes aufgelisteten Länder verwendet.
Für die übrigen Länder werden einfache Beglaubigungen vorgenommen.


IV. Wie wird ein Dokument zur Beglaubigung eingereicht?

Per Post:
Dokumente können an die unten angegebene Adresse geschickt werden. Sie werden per A-Post zusammen mit einem Einzahlungsschein retourniert. Ihre Angaben (Name, Vorname, vollständige Adresse, Geburtsdatum und Name des Vaters) sowie das Empfängerland müssen zwingend angegeben werden. Portospesen werden zusätzlich verrechnet.

Am Schalter der Staatskanzlei:
Dokumente können jeweils am Vormittag bis 11.30 Uhr am Schalter der Staatskanzlei (Erdgeschoss des Regierungsgebäudes) abgegeben und am selben Tag und Ort ab 15.00 Uhr abgeholt werden.


V. Nützliche Informationen:

Preis: Fr. 30.-- pro Beglaubigung oder Apostille.
 

 

Kontakt

Staatskanzlei des Kantons Wallis
Beglaubigungen
Hôtel de Police
Av. de France 71
1950 Sion

Telefon: 027 606 20 20
E-Mail: chancellerie-accueil@admin.vs.ch

 

Öffnungszeiten:
von Montag bis Donnerstag : von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag : von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Die Staatskanzlei ist an den offiziellen Feiertagen geschlossen.

 


Links

Informationen der Bundeskanzlei
  • Allgemeine Informationen
  • Liste der Vertragsstaaten der Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 (Apostille)
Broschüre erstellt durch das Ständige Büro der Haager Konferenz für internationales Privatrecht (nur auf französisch)
  • ABC-Apostille
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