Beglaubigung von Dokumenten

Beglaubigung von Dokumenten
 

I. Wissenswertes

Nur die Staatskanzlei ist befugt, Dokumente hinsichtlich ihrer Anerkennung – im Ausland oder durch die Botschaften und Konsulate in der Schweiz – zu beglaubigen.
Wir beglaubigen die Echtheit der Unterschriften und nicht den Inhalt der Dokumente.


II. Wir beglaubigen folgende Unterschriften:

  • Notare
  • Gemeindepräsidenten
  • Richter und Gerichtsschreiber (Bezirksgerichte,Kantonsgericht und Jugendgericht)
  • Zivilstandbeamte
  • Handelsregisterauszüge
  • Handelskammer
  • Präsidenten der kantonalen KESB

 

 

Wir beglaubigen nicht direkt Unterschrift durch
Unterschriften von Privatpersonen Notare und Gemeindepräsidenten
Unterschriften von Unternehmen Notare, Gemeindepräsidenten oder Handelskammer
Schulzeugnisse Schuldirektion
Lehrzeugnisse Schuldirektion
Arztzeugnisse Direktion der Dienststelle für Gesundheitswesen
Impfausweise für Tiere Kantonstierarzt
Gemeinderichter Gemeindepräsident, Notar
   
Wir beglaubigen keine Beglaubigung durch
Dokumente des Bundes Bundeskanzlei
Ausländische Dokumente Konsulate der Herkunftsländer der Dokumente
Dokumente der anderen Kantone Kanzlei des Kantons, der das Dokument erstellt hat

 


III. Arten von Beglaubigungen

Die Apostille (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961) wird für die auf der Website des Bundes aufgelisteten Länder verwendet.
Für die übrigen Länder werden einfache Beglaubigungen vorgenommen.


IV. Wie wird ein Dokument zur Beglaubigung eingereicht?

Per Post:
Dokumente können an die unten angegebene Adresse geschickt werden. Sie werden per A-Post zusammen mit einem Einzahlungsschein retourniert. Ihre Angaben (Name, Vorname, vollständige Adresse, Geburtsdatum und Name des Vaters) sowie das Empfängerland müssen zwingend angegeben werden. Portospesen werden zusätzlich verrechnet.

Am Schalter der Staatskanzlei:
Dokumente können jeweils am Vormittag bis 11.30 Uhr am Schalter der Staatskanzlei (Erdgeschoss des Regierungsgebäudes) abgegeben und am selben Tag und Ort ab 15.00 Uhr abgeholt werden.


V. Nützliche Informationen:

Preis: Fr. 30.-- pro Beglaubigung oder Apostille.
 

 

Chancellerie d’Etat du Canton du Valais
Légalisations
Hôtel de Police
Av. de France 71
1950 Sion

Tél. : 027 606 20 20
E-Mail : chancellerie-accueil@admin.vs.ch

 

Heures d’ouverture :
du lundi au jeudi : de 08h30 à 11h30 et de 13h30 à 16h30
le vendredi : de 08h30 à 11h30 et de 13h30 à 16h00
La Chancellerie d’Etat est fermée les jours fériés officiels.

Links

Informationen der Bundeskanzlei

Broschüre erstellt durch das Ständige Büro der Haager Konferenz für internationales Privatrecht (nur auf französisch)