Prämienverbilligung (IPV)

 Die Individuelle Prämienverbilligung hängt von mehreren Gesetzen und Verordnungen ab:

Individuelle

Prämienverbilligung

der

Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)

Gesetz über die Krankenversicherung

Verordnung über die obligatorische Krankenversicherung und die individuellen Prämienverbilligungen

Hilfreiche Dokumente

Einkommenstabelle 2023

Einkommenstabelle 2024

Referenzprämien 2023

Referenzprämien 2024

 

Um sicherzustellen, dass die gesamte Bevölkerung die Krankenkassenprämien bezahlen kann, richten Bund und Kantone staatliche Prämienverbilligungsbeiträge aus. Personen, welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, müssen nur einen reduzierten Prämienbetrag leisten.
Bestimmende Kriterien sind das Einkommen und die Anzahl der Kinder.

Sind Sie mit Wohnsitz im Wallis Schweizer/-in oder Inhaber/-in einer Aufenthaltsbewilligung C wird der Anspruch auf die IPV direkt durch die Steuerveranlagung von 2 Jahren zuvor festgelegt, auf Anfrage gilt die Steuererklärung des Vorjahres.

Verfügen Sie über eine Aufenthaltsbewilligung B, L, F oder N müssen Sie mittels Formular einen jährlich zu erneuernden Antrag an die Kantonale Ausgleichskasse stellen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Dienststelle für Gesundheitswesen des Kantons Wallis.

 

INFORMATION ZU DEN KRANKENKASSEN-PRÄMIEN 2024