null Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Die Schweizer haben Stimmberechtigten anlässlich der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen.

Im Sinne eines sozialen Ausgleichs werden die neuen steuerlichen Sonderregelungen für Unternehmen durch Massnahmen zur Finanzierung der AHV ergänzt. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich zusehends, weil die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Die Vorlage stellt sicher, dass der AHV bereits ab 2020 pro Jahr zusätzlich 2 Milliarden Franken zufliessen werden. Von den Mehreinnahmen steuert der Bund rund 800 Millionen Franken bei. Die restlichen 1,2 Milliarden Franken tragen die Unternehmen und die Versicherten. Erstmals seit über 40 Jahren werden die Beiträge für die AHV leicht angehoben. Die Erhöhung beträgt 0,3 Prozentpunkte. Der Beitragssatz von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden wird um je 0,15 Prozent erhöht.

Faktenblatt :

https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/gesetzgebung/abstimmungen/staf/fb-steuervorlage17.html