null Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft

Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft

2020 wird eine Summe von knapp 188 Millionen Franken an die Wirtschaft verteilt. Dieser Betrag entspricht anteilsmässig der von der Wirtschaft bezahlten CO2-Abgabe. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Der Verteilfaktor beträgt 0,541 ‰. Somit erhalten die Arbeitgeber pro 100 000 Franken abgerechneter AHV-Lohnsumme des Jahres 2018 54.10 Franken rückverteilt. Massgebend für die Lohnsummenerhebung des Jahres 2018 ist die am 31. Oktober 2019 deklarierte Lohnsumme. Nachträglich korrigierte Lohnsummen aus Arbeitgeberkontrollen werden nicht berücksichtigt. Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung der Gelder in der Regel im September im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vor, indem sie den jeweiligen Betrag auszahlen oder verrechnen.