Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt
Über die Ausgleichskassen, welche die Verteilung an die Wirtschaft im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vornehmen, fliessen im Jahr 2019 knapp 440 Millionen Franken zurück. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Der Verteilfaktor beträgt 1.293‰. Somit erhalten die Arbeitgeber pro CHF 100'000.00 abgerechneter AHV-Lohnsumme des Jahres 2017 CHF 129.30 rückverteilt. Massgebend für die Lohnsummenerhebung des Jahres 2017 ist die am 31. Oktober 2018 deklarierte Lohnsumme. Nachträglich korrigierte Lohnsummen aus Arbeitgeberkontrollen werden nicht berücksichtigt.
Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung der Gelder in der Regel im September vor.
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