null Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft im September 2018

Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft im September 2018

Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt.

Über die Ausgleichskassen, welche die Verteilung an die Wirtschaft im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vornehmen, fliessen im Jahr 2018 knapp 492 Millionen Franken zurück. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Der Verteilfaktor beträgt 1.475‰. Somit erhalten die Arbeitgeber pro CHF 100'000.00 abgerechneter AHV-Lohnsumme des Jahres 2016 CHF 147.50 rückverteilt. Massgebend für die Lohnsummenerhebung des Jahres 2016 ist die am 31. Oktober 2017 deklarierte Lohnsumme. Nachträglich korrigierte Lohnsummen aus Arbeitgeberkontrollen werden nicht berücksichtigt.

Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung der Gelder in der Regel im September vor.