Zahlung per LSV oder Debit Direct
Verwalten Sie Ihre Rechnungen effizient mit Lastschriftverfahren (CH-DD / LSV+)
Sie wollen Ihre Rechnungen einfach und effizient bezahlen und dabei die Kontrolle behalten?
Diesen Service können Sie ab jetzt für die Zahlung Ihrer AHV-Beiträge aktivieren.
Füllen Sie das beiliegende Formular aus und folgen Sie zusammen mit Ihrem Finanzpartner den Anweisungen :
Wann und wie muss ich die Beiträge bezahlen? |
Die Beiträge müssen periodisch bezahlt werden:
Die Frist zur Bezahlung der Beiträge läuft am 10. Tag des Monats ab, der auf den Abrechnungsmonat oder auf das Abrechnungsquartal folgt. Das bedeutet, dass sich die Beiträge des 1. Quartals eines selbstständig Erwerbenden spätestens am 10. April auf dem Konto der Ausgleichskasse befinden müssen. Ein jährlicher Verzugszins von 5% wird auf diejenigen Beiträge erhoben, welche nicht rechtzeitig bezahlt worden sind. |
News
- Jahresbericht 2019
- Wegleitung über die Vergütung von Krankheits und Behinderungskosten
- Sozialversicherungen der Schweiz
- Steuerreform und AHV-Finanzierung
- Reform der Ergänzungsleistungen
- Zahlung per LSV oder Debit Direct
- Gesetzliches Rentenalter in den EU-Ländern
- Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital
- Newsletter der Ausgleichskasse des Kantons Wallis
- Zahlungsplan für die AHV/IV/EL-Leistungen