null Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht.
Spätestens im Verlauf des Dezembers 2020 ist auf unserer Internetseite das neue Merkblatt "Vaterschaftsentschädigung" sowie das Anmeldeformular aufgeschaltet.

 

 

 


Merkblatt 6.04 - Leistungen der EO / MSE / VSE 
Vaterschaftsentschädigung