null Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus

Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus

Der Bundesrat hat am 20.03.2020 Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen und die AHV-Ausgleichskassen sind daran, das Verfahren für Anmeldung, Abklärung und Auszahlung zu organisieren. Diese Arbeiten werden mit Hochdruck ausgeführt. Bis das System aber voll funktioniert, dürfte es Anfang bis Mitte April 2020 werden.

Wir bitten die Betroffenen dafür um Verständnis und etwas Geduld.

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