null Arbeitgeberabrechnungen 2022

Arbeitgeberabrechnungen 2022

Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2022 bis zum 30. Januar 2023 zurücksenden.

Ist Ihre Gehaltsabrechnungssoftware Swissdec  zertifiziert? Wenn ja, stellen Sie diese so ein, dass Ihre Lohndaten direkt an uns übermittelt werden. Unsere Identifikationsnummer lautet 023.000.

Eine elektronische Übermittlung ist auch über unser E-Business Portal möglich. Sie können Ihre Daten online mit Hilfe unserer jährlichen Lohn Meldung (JLM) eingeben.

Wir bevorzugen eine elektronische Übermittlung. Eine Zustellung der genau ausgefüllten, datierten und unterschriebenen Arbeitgeberabrechnung in Papierform ist natürlich auch möglich.

Achten Sie darauf, dass die Daten auf der Abrechnung korrekt und leserlich sind, denn die Berechnung unserer Leistungen hängen direkt von den auf den einzelnen Konten verbuchten Löhnen ab.

Achtung : Eine verspätete Einreichung der Arbeitgeberabrechnung kann zu Verzugszinsen führen. Dies in dem Falle, wo die geschuldeten Beiträge nicht bis spätestens am 10. Januar 2023 bezahlt wurden.

Passen Sie Ihre periodischen Akontozahlungen je nach Bedarf über unser Online-Formular oder ihr E-Business Portal  an.


Änderungen bei den Lohnbeiträgen ab dem 01.01.2023

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung :
Die Erhebung des Solidaritätsprozents von 1 Prozent ab Jahreseinkommen von CHF 148'800 fällt weg.

Familienzulagenbeiträge CIVAF :
Der Beitrag der Arbeitnehmer, der zuvor mit 0,301 % auf den Lohn berechnet wurde, wird nun mit 0,421 % auf den Lohn berechnet. Der Totalbeitrag der vom Arbeitgeber auf die Lohnsumme zu entrichten ist, wird neu mit 3,2 % berechnet (bisher 3,1 %).

Familienzulagen für Löhne in der Landwirtschaft an mitarbeitende Familienmitglieder (FZS) :
Der bisherige für Arbeitgeber festgelegte Satz wird von 0,6 % auf 0,5 % gesenkt.

Unsere ausführlichen Merkblätter finden hier.

Das Merkblatt 1.2023 informiert Sie über die am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Änderungen im Bereich der Beiträge und Leistungen.


Zögern Sie nicht uns bei Fragen anzurufen.
coti4@avs.vs.ch - tél 027 324 91 11