EO COVID-19
Das neue Covid-19 Gesetz ermächtigt den Bund und die Kantone, Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zu ergreifen. Die wirtschaftlichen Folgen dierser Massnahmen sollen ebenfalls mit der Corona Erwerbsersatzentschädigung abgedeckt werden.
Untenstehend finden Sie die neuesten Imformationen zum des COVID-19 Gesetz, die am 3. Januar 2022 in Kraft treten werden:
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Die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne wird aufgehoben.
Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden.
Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bei Quarantäne ist somit bis und mit 2. Februar 2022 gewährleistet.
Medienmitteilung des Bundesrates
Die vollständigen Informationen finden Sie, wenn Sie unten klicken :
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