Covid-19 : Anmeldeformular für Veranstaltungsbranche
Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 beschlossen.
Die Einrichtung dieser neuen Leistung wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Den Berechtigten wird empfohlen bis Mitte Juli zu warten, bevor sie ihren Anspruch bei ihrer AHV-Ausgleichskasse anmelden.
E- Formulare
PDF-Formulare(08.07.2020)
=> Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wird bis 16.9.2020 verlängert
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