Corona-Erwerbsersatz (COVID-19)
An seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 hat der Bundesrat beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende, die direkt oder indirekt von den beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus betroffen waren, bis zum 16. September 2020 zu verlängern.
Die Durchführungsstellen haben die Auszahlung der Entschädigungen rückwirkend auszurichten. Diese Wiederaufnahme hat von Amtes wegen zu erfolgen. Eine nochmalige Anmeldung durch die anspruchsberechtigte Person ist nicht notwendig.
=> Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wird bis 16.9.2020 verlängert
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie diese Zulage nicht mehr benötigen, können Sie sich schriftlich unter covid@avs.vs.ch an uns wenden. Bitte geben Sie das Datum (Tag, Monat) an, ab dem die Leistung eingestellt werden soll (Anspruchsverzicht).
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