null EO-Covid-19 und Steuererklärung

EO-Covid-19 und Steuererklärung

Im Rahmen des ordentlichen Veranlagungsverfahrens werden die direkt durch die Ausgleichskasse an den Begünstigten ausbezahlten EO-Leistungen unter Ziffer 720, bzw. unter Ziffer 720a für den Ehegatten, der Walliser Steuererklärung aufgeführt.

Eine falsche Deklarierung der Corona-EO-Zulagen unter der Rubrik «Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit», Ziffern 100 oder 100a, könnte zu  einer doppelten Erhebung von Beiträgen führen, da diese bereits bei der Auszahlung der EO durch die Ausgleichskasse erhoben wurden.