null Urlaub für Mütter kranker Neugeborener

Urlaub für Mütter kranker Neugeborener

Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 1. Juli 2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Das Erwerbsersatzgesetz (EOG) sah bis dahin vor, dass der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung aufgeschoben werden kann, wenn das Neugeborene direkt nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben muss. Allerdings sah das EOG für die Dauer des Spitalaufenthalts des Neugeborenen keinen Erwerbsersatz für die Mutter vor, und auch die Maximaldauer des Aufschubs war nicht geregelt.

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