Medienmitteilung Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Neues kantonales Energiegesetz - Den Walliser Gebäudepark energieeffizienter machen

Der Staatsrat hat dem Grossen Rat die Botschaft und den Entwurf zum neuen kantonalen Energiegesetz übermittelt. Der Gesetzesentwurf beruht auf den klima- und energiepolitischen Zielen des Bundes und des Kantons. Er soll mit der Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) insbesondere die energetische Sanierung der Gebäude sowie den Ersatz der fossilen Energien durch erneuerbare Energien und durch die Nutzung von Abwärme beschleunigen. Der Staatsrat setzt dabei vor allem auf finanzielle Anreize und Beratungen und verzichtet weitgehend auf zwingende Massnahmen. Die energetische Sanierung der Wohngebäude wird sich längerfristig positiv auf die Luftqualität und damit auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirken. Zudem kann das Wallis von der Elektrifizierung der Energieversorgung auch wirtschaftlich profitieren und seine Abhängigkeit von den fossilen Energien und damit vom Ausland reduzieren. Der Entwurf des neuen Energiegesetzes sollte im Herbst 2022 vom Parlament beraten werden.

Der Entwurf des neuen kantonalen Energiegesetzes basiert auf der Klimastrategie 2050 und der Energiestrategie 2050 des Bundes, der kantonalen Klimastrategie «Agenda 2030» sowie der kantonalen Energiestrategie 2060, die als langfristige Vision eine zu 100% erneuerbare und einheimische Energieversorgung anstrebt. Diese klima- und energiepolitischen Ziele bedingen einen vollständigen Umbau der Energieversorgung und erfordern die Senkung des Gesamtenergieverbrauchs, die Erhöhung der Stromproduktion und den Ersatz der fossilen Energien (Heizöl, Treibstoff, Gas) durch erneuerbare Energien und die Nutzung von Abwärme. 

Breites Interesse an der Vernehmlassung

Das Departement für Finanzen und Energie (DFE) hat den Vorentwurf des neuen Energiegesetzes vom 18. Juni bis 31. Oktober 2021 in eine Vernehmlassung geschickt. Diese ist mit rund hundert eingereichten Stellungnahmen auf ein breites Interesse gestossen. Im Allgemeinen wurde der Vorentwurf begrüsst. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer anerkennt die Notwendigkeit, im Energiebereich Massnahmen zu beschliessen, um den wachsenden energie- und klimapolitischen Herausforderungen zu begegnen. Generell sprechen sich die Vernehmlassungsteilnehmer jedoch eher für Anreize statt für zwingende Massnahmen aus.

Anreize statt zwingende Massnahmen

Aufgrund der Vernehmlassungsantworten verzichtet der Staatsrat weitgehend auf zwingende Massnahmen, die über die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), die zum Ziel haben, die kantonalen Energiemassnahmen im Gebäudebereich zu harmonisieren, hinausgehen. So enthält der Gesetzesentwurf keine Frist mehr für die energetische Sanierung der bestehenden Gebäude, führt jedoch für ältere grössere Gebäude eine freiwillige Energieberatung ein. Auch fossile Heizungen oder dezentrale Elektroheizungen müssen nicht in jedem Fall durch Wärmeerzeugungsanlagen mit erneuerbarer Energie ersetzt werden.

Zudem dürfen Massnahmen nur angeordnet werden, wenn sie wirtschaftlich tragbar sowie technisch und betrieblich möglich sind. Der Gesetzesentwurf sieht generelle und spezifische Ausnahmen vor, die im konkreten Einzelfall insbesondere den besonderen finanziellen und persönlichen Verhältnissen der Gebäudeeigentümer Rechnung tragen sollen.

Der Staatsrat setzt dafür vor allem auf Anreize, Information und Beratung, Aus- und Weiterbildung, Förderung von Qualitätsstandards im Gebäudebereich sowie Forschung und Entwicklung. Finanzhilfen für die Sanierung des bestehenden Gebäudeparks werden bis mindestens Ende 2030 gewährleistet.
 

Energie- und Stromziele 2035

Der Gesetzesentwurf legt die Energieziele des Kantons in Bezug auf Energieverbrauch und Energieproduktion fest. Er sieht vor, bis 2035 gegenüber dem Jahr 2000 pro Einwohner den Endenergieverbrauch um 43% und den Stromverbrauch um 13 % zu senken. 

Beim Ersatz der fossilen Energien erfordert die Energiewende mehr elektrische Energie, um die zunehmende Zahl an Wärmepumpen und Fahrzeugen versorgen zu können. Der Entwurf beziffert darum für das Jahr 2035 Ziele für den Ausbau der Wärmeerzeugung sowie der Stromerzeugung aus Wasserkraft und aus anderen erneuerbaren Energien.

Die Nutzung und der Ausbau von erneuerbaren und einheimischen Energien soll ebenso zu einem kantonalen Interesse werden wie die Energieeffizienz. Damit sollen die Chancen von energieeffizienten Bau- oder Sanierungsprojekten bei der Interessenabwägung gegenüber anderen kantonalen Interessen (Denkmalschutz, Landschaftsschutz und andere) erhöht werden.
 

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Kanton und Gemeinden sollen bei der Energiewende eine Vorbildfunktion einnehmen, so durch die Erstellung einer Energieplanung oder die Einflussnahme auf die Energiestrategien von Betrieben, an denen sie Beteiligungen haben. Zudem sollen für Gebäude, die dem Kanton oder den Gemeinden gehören, höhere Anforderungen an energieeffizientes Bauen und Renovieren gelten. Öffentliche Beleuchtungen sind bis Ende 2028 energieeffizient und umweltfreundlich zu sanieren.

Das Ziel für die Gebäude und Anlagen des Kantons ist es gemäss Gesetzesentwurf, bis 2050 die Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe sicherzustellen sowie die Produktion von Photovoltaikstrom zu maximieren. 
 

Energieeffizientere Gebäude

Der Gebäudepark macht rund 40% des Endenergiebedarfs aus. Rund 65% dieses Verbrauchs entfallen auf Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen (Heizöl und Gas) betrieben werden. Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung verpflichtet, Massnahmen im Gebäudebereich zu ergreifen, um die CO2-Emissionen und den Verbrauch von fossilen Energien zu senken. 

Der Gesetzesentwurf sieht darum vor, dass Neubauten so gebaut werden sollen, dass ihr Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung so gering als möglich ausfällt. Der Einbau fossiler Öl- und Gasheizungen soll in Neubauten in Zukunft nicht mehr zulässig sein. 

Ein erhebliches Sparpotenzial birgt die energetische Sanierung der 115'000 bestehenden Wohngebäude im Wallis, weil rund 70'000 vor 1980 erbaut und in der Regel schlecht oder gar nicht gedämmt sind. Die Energieeffizienz der bestehenden beheizten Gebäude soll darum möglichst verbessert werden. Beim Ersatz eines mit Heizöl oder Gas betriebenen Heizkessels sollte möglichst ein Wärmeerzeuger eingebaut werden, der erneuerbare Energien nutzt. Wird trotzdem eine fossile Heizung erneut durch eine mit Öl oder Gas betriebene Heizung ersetzt, so muss der Anteil an nicht-erneuerbarer Energie für Heizung und Warmwasser um mindestens 20% durch eine erneuerbare Wärmeproduktion oder die Senkung des Wärmebedarfs reduziert werden. Die Eigentümer haben also eine möglichst grosse Entscheidungsfreiheit, um den Typ und die Art der Energiemassnahmen zu bestimmen. Der Staatsrat verzichtet zudem darauf, für die Sanierung der bestehenden Gebäude eine Frist zu setzen. Hingegen sieht er für rund 3500 grössere Gebäude (>800 m2 Energiebezugsfläche), die vor 1980 erbaut wurden, ein freiwilliges und kostenloses Beratungsprogramm vor. 

Im Wallis werden rund 30'000 Gebäude, das heisst 27% des Baubestandes, elektrisch beheizt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass zentrale Elektroheizungen innerhalb von 15 Jahren durch Wärmeerzeugungsanlagen mit erneuerbaren Energien ersetzt werden. Dezentrale Elektroheizungen ohne Wasserverteilsystem (Elektrospeicheröfen, Elektrodirektheizungen, Infrarotstrahler und andere) sind spätestens beim Ersatz des Heizsystems oder bei umfangreichen Renovierungsarbeiten im Inneren des Gebäudes durch erneuerbare Wärmeerzeuger zu ersetzen. Der Gesetzesentwurf sieht allerdings zahlreiche Ausnahmen vor, insbesondere für Gebäude mit einer genügenden Energieeffizienz. Für Zweitwohnungen wird verlangt, innerhalb von fünf Jahren eine Fernsteuerung für die Einschaltung der Heizung zu installieren. Diese Massnahme ist jedoch leicht umzusetzen und in Kürze rentabel.
 

Eigenstromproduktion

Neubauten sollen in Zukunft einen Teil des von ihnen verbrauchten Stroms durch Photovoltaik-Anlagen selbst erzeugen. Bei bestehenden Gebäude ist der Einbau einer Photovoltaikanlage bei einer neuen Dacheindeckung vorgesehen, wobei verschiedene Ausnahmen vorgesehen sind. Eine gleichwertige Energieproduktion durch eine finanzielle Beteiligung an einer Anlage an einem anderen Standort soll ebenfalls möglich sein.

Förderprogramme verstärken und Verfahren vereinfachen

Bund und Kantone fördern die energetische Sanierung der Gebäude sowie den Ersatz von Öl- und Gasheizungen mit Finanzhilfen, wobei der Kanton Wallis bereits heute überdurchschnittliche hohe Subventionen anbietet. Der neue Gesetzesentwurf verankert diese Finanzhilfen bis mindestens Ende 2030 und schafft neue Anreize. Die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Kanton für die neuen Massnahmen, die im Gesetz vorgesehen sind, werden auf netto sechs Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Der Entwurf des Energiegesetzes sieht zudem eine Änderung des kantonalen Baugesetzes vor, mit der die Baubewilligungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Solaranlagen oder Wärmepumpen unter Vorbehalt des Bundesrechts vereinfacht werden sollen. Die konkrete Vereinfachung der Verfahren soll in einer künftigen Änderung der kantonalen Bauverordnung erfolgen.