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Medienkonferenzen

Kantonale Abstimmung vom 21. Mai 2017 - Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG)

13/04/2017 | Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung

Am 21. Mai wird das Walliser Stimmvolk über die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG) abstimmen. Das vom Staatsrat vorgeschlagene und vom Grossen Rat beschlossene Gesetz bietet eine pragmatische und auf die spezifische Situation des Wallis angepasste Lösung. Eine Ablehnung hätte schwerwiegende Konsequenzen, wäre mit der Gefahr von Sanktionen verbunden und für die kantonale Wirtschaft ein negatives Signal. Der Staatsrat empfiehlt daher die Änderung des kRPG anzunehmen.

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Die kantonale Gesetzgebung muss innert einer Frist von 5 Jahren, bis zum 1. Mai 2019, angepasst werden. Der Walliser Grosse Rat hat die Änderung des kantonalen Gesetzes am 9. September 2016 angenommen und beschlossen dieses einem ausserordentlichen Referendum zu unterstellen. Die Abstimmung findet am 21. Mai 2017 statt.

Diese gesetzliche Anpassung ist eine unabdingbare Etappe für die Siedlungsstrategie des Kantons. Der Ansatz des Kantons Wallis nutzt den gesamten vorhandenen Handlungsspielraum, um dem Walliser Volk eine pragmatische und auf die spezifische Situation des Kantons angepasste Lösung vorzuschlagen. Der Staatsrat hat stets betont, dass das RPG umgesetzt werden muss, die Rückzonungen jedoch auf das absolut Nötigste begrenzt werden sollen. Das Projekt, welches zur Abstimmung unterbreitet wird, führt daher das Konzept des Siedlungsgebietes ein. Dadurch können die Bauzonen anstatt der im RPG vorgesehenen 15 Jahre auf den Bedarf der nächsten 30 Jahre ausgerichtet werden.. Diese Strategie wurde vom Bund als konform beurteilt.

Die notwendigen Instrumente sind im Gesetz vorgesehenen. Es sind dies die Einführung einer Mehrwertabgabe, die Instrumente für die Bauzonendimensionierung, welche die Umsetzung der Walliser Lösung mit der Einschränkung der Rückzonungen ermöglichen, sowie Instrumente für eine aktive Bodenpolitik. Die neuen Bestimmungen des kRPG zu den Maiensässzonen erlauben zudem, unter bestimmten Bedingungen, die Umnutzung von bestehenden Bauten zu Zweitwohnungen.

Die Konsequenzen einer Ablehnung durch das Stimmvolk wären sehr negativ. Es müsste ein striktes Ausführungsgesetz erarbeitet werden, welches nicht dem Referendum unterstellt ist. Der Kanton Wallis wäre aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen für die vom RPG verlangte Einführung einer Mehrwertabgabe und eines nichtgenehmigten kantonalen Richtplans den entsprechenden Sanktionen ausgesetzt. Die Rechtsunsicherheit für alle Bau- und Planungsvorhaben würde anhalten. Der ökonomische Verlust aufgrund einer Ablehnung des kRPG wird auf CHF 1.3 bis 3.8 Mrd. über 10 Jahre geschätzt, was der Hälfte des erwarteten kantonalen Wirtschaftswachstums entspricht. Der Kanton würde einem absoluten Einzonungsverbot unterstellt, wodurch eine Vielzahl von privaten und öffentlichen Vorhaben blockiert würden.

Die Annahme der Änderung des kRPG erlaubt es dem Kanton Wallis die notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die spezifische Situation berücksichtigt. Damit kann die nötige Rechtssicherheit geschaffen werden, die für die wirtschaftliche Zukunft des Kantons wichtig ist. Die Revision des kantonalen Richtplans könnte weitergeführt und in der vorgegebenen Frist dem Grossen Rat und anschliessend dem Bundesrat unterbreitet werden.