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Medienmitteilung

Wer wird die Nummer 1 im Wallis?

31/01/2017 | Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt

Ab dem kommenden 15. Februar wird die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) Kontrollschilder von besonderem Interesse versteigern. Die erste Auktion betrifft das Nummernschild VS 1.

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 2) hat die Regierung insgesamt 210 Massnahmen berücksichtigt, die das strukturelle Defizit der Kantonsfinanzen beheben sollen. Darunter befindet sich die Versteigerung von Kontrollschildern. Diese ab kommendem Monat umgesetzte Massnahme trägt auch einem entsprechenden Postulat Rechnung, welches vom Grossen Rat angenommen wurde.

Eine Auktion pro Monat wird von der DSUS organisiert und läuft über die Webseite www.vs.ch/autos der Dienststelle.

Versteigert werden 1-, 2- oder 3-stellige Nummern für Motorwagen und Motorräder sowie Nummern von besonderem Interesse. Jedes Jahr werden 1 einstellige, 6 zweistellige und 12 dreistellige Nummern versteigert. Das Mindestgebot einer Auktion wurde im Reglement über die Gebühren und Kosten im Bereich der Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr festgelegt. Für Motorwagen beläuft es sich auf 10'000 Franken  für eine einstellige Nummer, 5'000 Franken  für eine zweistellige und 3'000 Franken für eine dreistellige Nummer.

Alle natürlichen und juristischen Personen, die die Bedingungen für die Zulassung eines Fahrzeugs im Kanton Wallis erfüllen, können an der Auktion teilnehmen, in dem sie sich auf der Webseite der Dienststelle einschreiben.

Der Erwerb einer Kontrollschildnummer stellt einen Nutzungsvertrag für  diese Nummer dar. Die Kontrollschilder bleiben jedoch gemäss Art. 87, Abs. 5, VZV, im Eigentum der DSUS. Der Käufer kann weiterhin, gemäss bisheriger kantonaler Regelung, seine Nummer an ein Familienmitglied abtreten.

Die erste Auktion, welche dem Kontrollschild VS 1 gewidmet wird, beginnt am
15. Februar und dauert einen Monat.

Die durch diesen Verkauf generierten Erlöse fliessen in die Kasse des Kantons und werden somit für Aufgaben von allgemeinem Interesse verwendet.

 

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