Medienmitteilung

Der Staatsrat befürwortet die Totalrevision der Verfassung

16/06/2017 | Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Der Staatsrat hat entschieden, die Annahme der Volksinitiative «Für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis» zu empfehlen. Im Falle einer Annahme der Initiative durch das Stimmvolk befürwortet der Staatsrat, dass die Totalrevision durch einen vom Volk gewählten Verfassungsrat vorgenommen wird.

Die Volksinitiative «Für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis» wurde am 27. Juli 2016 bei der Staatskanzlei hinterlegt. Am 10. August 2016 hat der Staatsrat ihr Zustandekommen festgestellt (die Initiative hat 7‘895 gültige Unterschriften erhalten). Am 13. Oktober 2016 verfasste die Justizkommission (JUKO) des Grossen Rates eine positive Vormeinung betreffend die Zulässigkeit der Initiative, welche dem Staatsrat am 3. November 2016 übermittelt wurde.

Der Staatsrat empfiehlt die Annahme dieser Initiative aus mehreren Gründen. Zunächst enthält die heutige Verfassung einige Fehler formeller Natur: die Systematik ist nicht einheitlich, Bestimmungen sind überholt, gewisse Begriffe sind veraltet, etc. Weiter fehlen Normen, die in der Verfassung verankert sein müssten (z.B. Grundrechte wie etwa Kinderrechte). Es ist ausserdem bekannt, dass gewisse Kapitel betreffend die Freiheitsrechte, die Raumordnung oder die kantonalen und kommunalen Institutionen einer eingehenden Untersuchung bedürfen.

Eine Totalrevision ermöglicht einen Gesamtüberblick über die Verfassung. Ein Verfassen von ausgeglichenen und einheitlichen Texten, welche sowohl in der Form als auch in der Bedeutung eine Einheit darstellen. Ausserdem hat, nebst dem Bund, ein Grossteil der Kantone in den letzten Jahren eine Totalrevision der Verfassung vorgenommen, wobei dieses Vorgehen als positiv beurteilt wurde.

Der Staatsrat schlägt vor, dass die Revision der Kantonsverfassung gegebenenfalls von einem Verfassungsrat vorgenommen wird. Mehrere Argumente sprechen für einen solchen. Dieser würde es erlauben, bei der Verfassungsrevision speziell interessierte und motivierte Personen miteinzubeziehen, mitunter Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft.

Die Arbeiten dieser Revision wären aufwändig und würden viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Mitglieder des Verfassungsrates müssten sich des Ausmasses dieser Aufgabe bewusst sein und daher ihre Verfügbarkeit einplanen. Ein Verfassungsrat würde es ausserdem erlauben, ein gutes Funktionieren des Grossen Rates während der Legislatur zu gewährleisten. Schliesslich plädieren die Verfasser der Initiative für die Wahl eines Verfassungsrates; diese Lösung wurde auch von den anderen Kantonen gewählt, die kürzlich eine Totalrevision der Verfassung vorgenommen haben (Waadt, Freiburg, Zürich, Basel-Stadt, Genf).

Der Staatsrat hat ausserdem entschieden, sich die Möglichkeit offen zu halten, im Rahmen dieser Legislatur eine punktuelle und kleine Änderung der Verfassung vorzunehmen.

Gestützt auf den heutigen Grundsatzentscheid wird der Staatsrat nun die Botschaft ausarbeiten, welche dem Grossen Rat im August überreicht wird.

Sobald die Walliser Bevölkerung die Vormeinung des Grossen Rates kennen wird, wird anschliessend - voraussichtlich am 4. März 2018 - über die Volksinitiative zu befinden sein. Das Stimmvolk wird eingeladen, auf zwei Fragen zu antworten:

  • eine Grundsatzfrage: Nehmen Sie die Volksinitiative «Für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907» an?
  • eine Zusatzfrage: Falls das Stimmvolk die Volksinitiative annimmt, soll die Totalrevision der Verfassung vom Grossen Rat oder von einem Verfassungsrat vorgenommen werden?

Falls die Stimmbevölkerung die Totalrevision der Kantonsverfassung annehmen und sich für einen Verfassungsrat entscheiden sollte, wären anschliessend die Mitglieder dieses Rates zu wählen.