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Finanzausgleich

Finanzausgleich

Der Finanzausgleich ist ein Verwaltungsinstrument, das dazu dient die finanziellen Mittel auf den verschiedenen institutionellen Ebenen eines Staates, nämlich einerseits zwischen dem Bund und den Kantonen und andererseits zwischen den Kantonen und den Gemeinden, auszugleichen. Der Finanzausgleich stützt sich so weit wie möglich auf das Subsidiaritätsprinzip.

Die neuen Gesetzlichen Bestimmungen des interkantonalen Finanzausgleichs sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten, während die unseres Kantons über den interkommunalen Finanzausgleich seit dem 1. Januar 2012 gelten.

Sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene, stützt sich der Finanzausgleich auf verschiedene Instrumente und zwar auf:

  • Den Ressourcenausgleich, der dazu dienen soll, die Unterschiede im Ressourcenpotential zwischen den institutionellen Ebenen auszugleichen;
  • Den Lastenausgleich, der die übermässigen strukturellen Lasten gewisser Kantone und Gemeinden ausgleichen soll;
  • Einen Härteausgleichsfonds, der dazu beiträgt, die negativen finanziellen Auswirkungen die einige Kantone und Gemeinden zu tragen haben, zu mindern und somit den Übergang ins neue System zu erleichtern.

Jedes Jahr wird auf Bundes-und Kantonsebene der Finanzausgleich berechnet (in der Praxis erfolgt sie zweimal: einmal für den Voranschlag und das zweite Mal für die definitiven Daten der Rechnung).

Kontakt

Herr Raphaël Bender
Amtschef

 027 606 24 40
📧 raphael.bender@admin.vs.ch

Frau Marie Farquet
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

 027 606 24 43
📧 marie.farquet@admin.vs.ch

______________________________

Kantonales Amt für Statistik und Finanzausgleich
CH-1950 Sion


Rechtsgrundlage

Finanzausgleich
  • 111.010 Gesetz über die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden
  • 111.011 Gesetz über die zweite Etappe der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden
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