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  • Totalrevision des kantonalen Umweltschutzgesetzes - Öffentliche Vernehmlassung

    Um die Vereinbarkeit von wirtschaftlicher Entwicklung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen zu verbessern, will der Kanton Wallis sein Umweltschutzgesetz (kUSG) revidieren. Diese Revision zielt darauf ab, die kantonalen Bestimmungen an die neuen Rechtsgrundlagen des Bundes anzupassen, die Finanzierungsmechanismen für belastete Standorte zu festigen, die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft aufzunehmen und neue Schutzmassnahmen einzuführen, unter anderem gegen die Lichtverschmutzung und für die langfristige Erhaltung der Böden. Der Kanton eröffnet heute das Vernehmlassungsverfahren für die Totalrevision des kUSG, das bis zum 13. Oktober 2025 dauern wird.

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