Medienmitteilung

Trockenheit im Wallis - Stufe 4 - Gross

25/08/2016 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

Die geringen Niederschläge seit Anfang Juni und die in letzter Zeit stark gestiegenen Temperaturen sowie der kräftige Wind haben zu einer Erhöhung der Waldbrandgefahr geführt. Vor allem in tieferen Lagen im Wallis ist die Waldbrandgefahr gross. Entlang von Strassen- und Wegböschung sowie an Waldrändern und Hecken können vertrocknete Gräser und Stauden vorhanden sein, die bei schönem Wetter leicht in Brand geraten können. Aufgrund der Wetterprognosen für die nächsten Tage ist mit keinen nennenswerten Niederschlägen zu rechnen.

Waldbrände sind gefährlich für Mensch und Tier und können Natur und Landschaft grosse Schäden anrichten. Es empfiehlt sich deshalb, vorbeugende Brandschutzmassnahmen gemäss Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente zu berücksichtigen. Im Übrigen ist gemäss kantonalem Waldgesetz jede Handlung verboten, die zu Feuerschäden oder Waldbrand führen kann.

Grosse Wachsamkeit ist wichtig

Feuer im Wald oder in Waldesnähe dürfen nur an dazu ausgeschiedenen und von den Gemeinden bezeichneten, gefahrlosen Stellen entfacht werden. (z.B. Grill- und Campingplätze). Jedes Feuer auf diesen Plätzen muss bis am Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht werden. Die zuständigen Dienststellen machen die Walliser Bevölkerung auf die Problematik aufmerksam und weisen darauf hin, dass wer einen Waldbrand bemerkt, sofort Alarm zu geben hat und die Feuermeldestelle Tel. 118 benachrichtigt.

Verbrennen von Abfällen ist das ganze Jahr verboten  

Das Verbrennen im Freien von Abfällen und Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp usw. ist gemäss eidgenössischer wie kantonaler Gesetzgebung immer verboten, unabhängig von der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr. Falls die Waldbrandgefahr weiter zunehmen sollte, kann der Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt ein Feuerverbot erlassen. Die Gemeinden sind auf ihrem Territorium und gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen.

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