Versorgungsqualität und Patientensicherheit
Die Aufsicht über die Versorgungsqualität und Patientensicherheit gehört zu den grundlegenden Aufgaben des Kantons. Die neue kantonale Verordnung, die der Staatsrat am 3. September 2014 angenommen hat, legt im Bereich der Qualitätssicherung die Aufsichtsgrundsätze und Kommissionsaufgaben neu fest und definiert die jeweiligen Rollen der Einrichtungen, Institutionen und Fachpersonen im Gesundheitswesen.
Wissenschaftliche Unterstützung durch unabhängige Expertenkommission
Die Kommission für die Patientensicherheit und die Pflegequalität (KPSPQ) unterstützt das Gesundheitsdepartement bei der Wahrnehmung der Aufsichtstätigkeit. Die Kommission ist im Bereich der Qualitätsevaluation und Aufsicht zuständig, Konzepte und Empfehlungen auszuarbeiten.
Die KPSPQ kann keine Sanktionen gegenüber Gesundheitsfachpersonen oder Gesundheitseinrichtungen aussprechen, dies bleibt im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartements. Sie ist hingegen damit beauftragt, das Qualitätsmanagement der Leistungserbringer zu bewerten und gegebenenfalls Verbesserungsmassnahmen vorzuschlagen.