Gewerbepolizei



Musikalische, sportliche, kulturelle und ähnliche Veranstaltungen

Die Organisation von musikalischen, sportlichen, kulturellen und ähnlichen Veranstaltungen muss mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung bei der zuständigen Gemeindebehörde erfolgen.



Zielgruppe:

Jede Person, die eine musikalische, sportliche, kulturelle und ähnliche Veranstaltung organisieren will.


Zuständige Dienststelle:

Gemeindebehörde des Ortes, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird.



Unterlagen: