Musikalische, sportliche, kulturelle und ähnliche Veranstaltungen
Die Organisation von musikalischen, sportlichen, kulturellen und ähnlichen Veranstaltungen muss mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung bei der zuständigen Gemeindebehörde erfolgen.
Zielgruppe:
Jede Person, die eine musikalische, sportliche, kulturelle und ähnliche Veranstaltung organisieren will.
Zuständige Dienststelle:
Gemeindebehörde des Ortes, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird.