Statut der potentiell gefährlichen Hunde im Kanton Wallis


(I-VS).- Die Walliser Regierung hat an ihrer wöchentlichen Sitzung beschlossen, auf seinem Kantonsgebiet 12 Hunderassen und deren Kreuzungen zu verbieten. Dieses Verbot betrifft die Haltung von neuen Hunden der 12 Rassen ab dem 1. Januar 2006. Für die derzeit im Wallis gehaltenen Hunde der betreffenden Rassen werden Übergangsregelungen getroffen. Die Walliser Regierung ist der Auffassung, dass für das Halten von Hunden auch nach dem Teilverbot für alle Hundefreunde eine grosse Auswahl an Hunden besteht.


Medienmitteilung
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Fotos der Hunderassen, die von dem Verbot betroffen sind
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 © Etat du Valais, Staat Wallis