Staat Wallis




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~Der Besuch~ Der Grosse Rat übt die gesetzgebende Gewalt im Kanton aus. Er besitzt jede andere Befugnis, die ihm durch Verfassung und Gesetz eingeräumt ist; namentlich übt er die Oberaufsicht über die vollziehenden und richterlichen Behörden aus. Die Mitglieder des Grossen Rates (130 Grossräte und 130 Suppleanten) werden von den Stimmberechtigten alle vier Jahre nach dem Proporzsystem gewählt; letztmals am 1. März 2009. Die Mandate werden auf die Wahlkreise (Bezirke) im Verhältnis zu deren Einwohnerzahl verteilt. Die Führungsorgane des Grossen Rates sind das Präsidium und das Büro. Die Kommissionen erfüllen die an sie delegierten Aufgaben, prüfen die ihnen übertragenen Geschäfte, nehmen die erforderlichen Abklärungen vor und unterbreiten dem Grossen Rat Bericht und Antrag. Die drei Oberaufsichtskommissionen (Justiz-, Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission) werden durch sieben thematische Kommissionen und eine Delegation für auswärtige Angelegenheiten ergänzt. Andere Kommissionen werden nach Bedarf ernannt. Der Parlamentsdienst unterstützt die Organe des Grossen Rates und die Kommissionen bei der Ausführung ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Er ist vom Staatsrat unabhängig und arbeitet nach den Weisungen des Präsidiums. Die Sessionen des Grossen Rates finden in Sitten statt und sind öffentlich.
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