Dem Inhaber eines gültigen nationalen ausländischen Ausweises wird der schweizerische Führerausweis der entsprechenden Kategorie erteilt, wenn er auf einer Kontrollfahrt nachweist, dass er die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen versteht.
Der zum berufsmässigen Führen von Motorfahrzeugen berechtigende schweizerische Führerausweis wird Motorfahrzeugführern aus dem Ausland nur erteilt, wenn sie zusätzlich zur Kontrollfahrt an einer Prüfung nachweisen, dass sie die in der Schweiz für solche Führer geltende Regelung kennen.
Die Inhaber eines ausländischen Ausweises der folgenden Ländern sind von der Kontrollfahrt und der zusätzlichen Theorieprüfung befreit :
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Ø Belgien Ø Bulgarien Ø Dänemark Ø Deutschland Ø Estland Ø Finnland Ø Frankreich Ø Griechenland Ø Grossbritanien Ø Irland Ø Island Ø Italien Ø Lettland Ø Liechtenstein Ø Litauen |
Ø Luxemburg Ø Malta Ø Niederlande Ø Norwegen Ø Österreich Ø Polen Ø Portugal Ø Rumänien Ø Schweden Ø Slowakei Ø Slowenien Ø Spanien Ø Tschechische Republik Ø Ungarn Ø Zypern |
Sind nur von der Kontrollfahrt befreit, wenn sie aus den nachstehenden Ländern stammen :
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Ø Andorra Ø Australien Ø Israel Ø Japan Ø Kanada Ø Korea, Republik Ø Kroatien |
Ø Marokko Ø Monaco Ø Neuseeland Ø St. Marin Ø Singapur Ø Taiwan (Chinesisches Taipei)1 Ø Tunesien Ø USA |
1Gilt nur für CH Kategorien A1 und B