Umtausch ausländischer Ausweise

Der Besitzer eines ausländischen Führerausweises kann in der Schweiz ausser berufsmässigen Fahrten Fahrzeuge fahren. Für diesen Fall muss der Fahrer im Besitze eines schweizerischen Ausweises der betreffenden Kategorie sein.

12 Monate nach der Ankunft in der Schweiz muss der ausländische Ausweis gegen den schweizerischen Ausweis umgetauscht werden.

Dem Inhaber eines gültigen nationalen ausländischen Ausweises wird der schweizerische Führerausweis der entsprechenden Kategorie erteilt, wenn er auf einer Kontrollfahrt nachweist, dass er die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen versteht.
 

Der zum berufsmässigen Führen von Motorfahrzeugen berechtigende schweizerische Führerausweis wird Motorfahrzeugführern aus dem Ausland nur erteilt, wenn sie zusätzlich zur Kontrollfahrt an einer Prüfung nachweisen, dass sie die in der Schweiz für solche Führer geltende Regelung kennen.

 

Die Inhaber eines ausländischen Ausweises der folgenden Ländern sind von der Kontrollfahrt und der zusätzlichen Theorieprüfung befreit :

 

Ø       Belgien

Ø         Bulgarien

Ø         Dänemark

Ø       Deutschland

Ø       Estland

Ø       Finnland

Ø       Frankreich

Ø       Griechenland

Ø       Grossbritanien

Ø       Irland

Ø       Island

Ø       Italien

Ø       Lettland

Ø       Liechtenstein

Ø         Litauen

Ø       Luxemburg

Ø       Malta

Ø       Niederlande

Ø       Norwegen

Ø       Österreich

Ø       Polen

Ø       Portugal

Ø       Rumänien

Ø       Schweden

Ø       Slowakei

Ø       Slowenien

Ø       Spanien

Ø       Tschechische Republik

Ø       Ungarn

Ø         Zypern

 

Sind nur von der Kontrollfahrt befreit, wenn sie aus den nachstehenden Ländern stammen :

 

Ø       Andorra

Ø       Australien

Ø       Israel

Ø       Japan

Ø       Kanada

Ø       Korea, Republik

Ø       Kroatien

Ø       Marokko

Ø       Monaco

Ø       Neuseeland

Ø       St. Marin

Ø       Singapur

Ø       Taiwan (Chinesisches Taipei)1

Ø         Tunesien

Ø         USA

1Gilt nur für CH Kategorien A1 und B

Bei Durchfallen oder Nichterscheinen an einer Kontrollfahrt wird der schweizerische Ausweis nach einem vollständigen Verfahren erstellt und der ausländische Ausweis unverzüglich entzogen.